Inklusion bedeutet für die Koalition die Umsetzung einer Pädagogik, die jedes Kind in
seiner Individualität wertschätzt, seine Stärken erkennt, sie fördert und Vielfalt als
Chance für erfolgreiches Lernen nutzt. Berlin verfolgt den begonnenen Prozess
schrittweise weiter. Inklusion betrifft alle Schularten, auch die Gymnasien. Die
inklusive Schule ist eine Schule für alle und dies wird die Koalition im Schulgesetz
verankern. Der Elternwille spielt bei der Wahl der Schulform für die
sonderpädagogische Förderung eine entscheidende Rolle.
Als Übergangssystem zum inklusiven Schulsystem werden 36 Schulen bis zum
Schuljahr 2020/21 die Möglichkeit erhalten, sich als Inklusive Schwerpunktschulen zu
profilieren. Der Fachbeirat “Inklusion” wird wieder eingerichtet. Um Barrierefreiheit an
den Schulen herzustellen, muss der entsprechende Investitionsansatz erhöht
werden. Außerdem müssen die Schulen notwendige zusätzliche Ressourcen
erhalten, damit alle Schülerinnen die ihnen zustehende Förderung bekommen. Die
Koalition verfolgt das Ziel, die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass
der Haushaltsvorbehalt nach § 37 Abs. 3 des Schulgesetzes entfällt. Die Schulen
müssen durch ein System der Grundausstattung und eine bedarfsgerechte
Nachsteuerung in die Lage versetzt werden, inklusiv zu arbeiten. Dabei sollen
Schulen mit einem großen Anteil von Schülerinnen aus belasteten Sozialräumen
ebenso berücksichtigt werden wie Schulen, die auf einem hohen Niveau inklusiv
arbeiten. Multiprofessionelle Teams mit u.a. medizinischem oder betreuendem
Personal sowie Schulhelfer*innen können zukünftig einen wichtigen Beitrag zur
Inklusion leisten.
Das eingeführte System der Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen
Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ) ist eine wichtige Bedingung, dass
Inklusion vor Ort gelingt. Durch die Ausweitung der Aufgaben, wie zum Beispiel der
lernbegleitenden Diagnostik, ist eine personelle Aufstockung erforderlich. Der im
Haushalt bereits vorgesehene gestufte Ausbau der Personalausstattung in den
SIBUZ, Fachbereich Inklusionspädagogik wird vorgezogen und mit festen Stellen
verankert. Die Koalition wird einen Umsetzungsplan der Schritte auf dem Weg zu
einer inklusiven Schule erarbeiten. Der Prozess der Inklusion soll parallel dazu
evaluiert werden. Da die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, wird die Koalition eine Bundesratsinitiative für
ein Programm zur Inklusion starten.