Zur Abstimmung der parlamentarischen Zusammenarbeit findet zwischen den
Fraktionen aller Koalitionspartner ein enger und regelmäßiger Informationsaustausch
statt.
Die Koalitionsfraktionen stimmen im Abgeordnetenhaus nicht mit wechselnden
Mehrheiten, sondern stets einheitlich ab, Initiativen und Anträge werden nur
gemeinsam eingebracht.
Für eine erfolgreiche Arbeit ist eine enge Abstimmung der den Senat tragenden
Koalitionsfraktionen erforderlich. Die Koalitionsfraktionen bereiten im Parlament die
Ausschusssitzungen gemeinsam vor. An den Vorbereitungssitzungen nehmen die
fachlich federführenden Mitglieder des Senats bzw. ihre Staatssekretärinnen und
Staatssekretäre teil.