Es wird ein Koalitionsausschuss eingerichtet, der Fragen von grundsätzlicher
Bedeutung regelt, die der Abstimmung aller Koalitionspartner bedürfen. Zur
Verstetigung einer vertrauensvollen Kommunikation wird der Koalitionsausschuss
monatlich zusammentreten. Zusätzlich tritt er auf Wunsch eines Koalitionspartners
zusammen.
Der Koalitionsausschuss besteht aus jeweils einer Landes- und einer
Fraktionsvorsitzenden der die Koalition tragenden Parteien, dem Regierenden
Bürgermeister und den Bürgermeisterinnen sowie je einem/ einer weiteren
Vertreterin der Koalitionspartner; Vertretung ist möglich. Über die weitere Besetzung
entscheiden die jeweiligen Koalitionspartner im Einvernehmen.