Zielgerichtete Steuerung und modernes Controllingsystem

Es wird ein Kostensatzsystem erarbeitet, das flexibel und den Erfordernissen vor Ort
anpassbar ist. Budgetmodelle haben sich als fachlich sinnvoll und kostenbegrenzend
erwiesen. Sie sollen daher in verschiedenen Modellversuchen weiter erprobt und
ausgebaut werden. Hierzu gehören auch neue innovative Finanzierungssysteme.
Dazu zählen Instrumente wie z.B. dezentrale Sozialraumbudgets,
Wirkungsorientierung und Zielsteuerung.

Dabei ist ein Controlling im Hinblick auf optimale Leistungserbringung und
Qualitätssicherung unverzichtbar. Es ist zu prüfen, ob und wie die Vergütung der
Dienstleistungen an die zu erzielenden Wirkungen gekoppelt werden kann, auch im
Sinne einer stärkeren finanz- und fachpolitischen Zielsteuerung. Hier wäre der
Einsatz eines Bonus-bzw. Malus-Systems denkbar.

Die aus dem Pilotprojekt „Hilfe zur Pflege“ und der Zielvereinbarung zur
Eingliederungshilfe entwickelten Vereinbarungen für beide Transferbereiche werden
fortgeführt. Die Koalition wird sich auf Bundesebene dafür einsetzen, eine
transparentere und zielorientiertere Steuerung der Kosten im Sozialbereich zu
ermöglichen. Das Land Berlin tritt den Trägern der Sozialwirtschaft bei
Rahmenvertrags- und Entgeltverhandlungen koordiniert durch die Senatsverwaltung
für Finanzen, gemeinsam mit den Fachverwaltungen und unter Einbeziehung von
drei vom Rat der Bürgermeister zu benennenden Bezirksvertreter*innen einheitlich
gegenüber.