Wohnungslosenhilfe

Die Koalition wird die Leitlinien der Wohnungslosenpolitik gemeinsam mit den
Bezirken, den LIGA-Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und anderen Akteuren
der Wohnungslosenhilfe weiterentwickeln und ab 2017 schrittweise umsetzen. Sie
wird ein umfassendes Konzept zur Prävention von Wohnraumverlust erarbeiten und
eine Wohnungslosenstatistik einführen. In Zusammenarbeit mit den Trägern der
Wohnungslosenhilfe und den Berliner Bezirken strebt die Koalition mindestens 1.000
Plätze in der Kältehilfe, insbesondere auch für Frauen, an. Die ganzjährigen
Unterbringungs- und Vermittlungseinrichtungen werden bedarfsgerecht ausgebaut
und um Beschäftigungsinitiativen ergänzt. Die Versorgung einzelner Zielgruppen, wie
Frauen und Ältere, wird verbessert. Die Koalition wird deshalb das Hilfesystem
einschließlich vorhandener Einrichtungen regelmäßig überprüfen und anpassen. Die
Angebote der Wohnungslosenhilfe werden in Abstimmung mit den Bezirken
gesamtstädtisch gesteuert. Ihre Finanzierung erfolgt unter Berücksichtigung der
nachgewiesenen spezifischen Kosten im Rahmen der Basiskorrektur für die Bezirke.
Die Anzahl der Wohnungen im geschützten Marktsegment wird auf 2.500 erhöht.

Bestandteil dieses Konzeptes soll u.a. die fachliche Organisation und die personelle
Ausstattung der Fachstellen Soziale Wohnhilfen in den Berliner Sozialämtern sein.
Bei der Organisation der Kosten der Unterkunft in den Jobcentern wird den
Entscheidungen der Sozialämter in Fragen der Kosten der Unterkunft und der
Mietschuldenübernahme Vorrang eingeräumt. Zur Prävention von Mietschulden wird
geprüft, wie die Fachstellen frühzeitig durch Vermietende über entstehende
Mietschulden informiert werden können. Zudem prüft die Koalition darüber hinaus die
Möglichkeiten eines Generalmietermodells, um ein Mietausfall- und
Instandsetzungsrisiko auszuschließen.