Berlin braucht zur Erweiterung und Ertüchtigung des Bestandes an Wohnungen eine
attraktive Wohnungsbauförderung, die allen Akteuren offensteht.
Wohnraumförderung umfasst Wohnungsneubau, Aufstockung bestehender
Gebäude, Umbau von Nichtwohngebäuden, die Modernisierung sowie den Erwerb
von Wohnungen. Die Adressaten sind vorrangig die landeseigenen
Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und sozial orientierte Bauträger.
Für die Vergabe der Mittel wird ein transparentes Bewertungsmodell mit
Förderkriterien (Wohnungsstruktur und Qualität, städtebauliche Anforderungen,
ökologische Vorgaben) eingeführt.
Für geförderte Wohnungen strebt die Koalition möglichst langfristige Bindungen an.
In Kombination mit den KfW-Programmen will die Koalition für alle Neubauten einen
energetischen Standard entsprechend den Empfehlungen der Enquete-Kommission
Neue Energie erreichen. Die Verwendung von Holz als Baustoff wird durch ein
Innovationsprogramm gefördert.
Die jährlich zu fördernde Anzahl von neuen Wohnungen soll ab 2018 schrittweise
von 3.500 auf 5.000 herangeführt werden. Effiziente Grundrisse und weniger
Wohnflächenverbrauch pro Kopf sollen im Fördersystem honoriert werden. Die zu
fördernden Wohnungen sollen nicht nur klassische Haushalte, sondern auch neue,
gemeinschaftliche und generationsübergreifende Wohnformen berücksichtigen. Die
Förderung pro Quadratmeter wird gedeckelt.
Beim Ankauf von Wohnungsportfolios wird in dem Fall, dass die Mieten im Mittel
höher als 6,50 € liegen, schrittweise ein Segment geschaffen, in dem Mieten im
selben Umfang wie beim Neubau bei 6,50 Euro liegen. Diese Mieten werden im
Rahmen der Fluktuation bei Neuvermietungen geboten. Das wird durch den Einsatz
von Eigenkapital der Wohnungsbaugesellschaft ermöglicht; er erfolgt einmalig für
den Zeitraum von zehn bis 15 Jahren, bis die Mieteinnahme die Wohnung wieder
wirtschaftlich trägt. Sofern die WBG ausreichend Eigenkapital durch Gewinn erzeugt,
wird dieses eingesetzt, andernfalls wird bedarfsgerecht Eigenkapital zugeführt.
Die Koalition will die Modernisierung von Wohnungen stärker finanziell unterstützen.
Sie setzt dazu auf den KfW-Förderprogrammen auf und verdoppelt die
Tilgungszuschüsse, wenn damit eine Belegungsbindung für mindestens zehn Jahre
erworben werden kann. Insbesondere in Gebieten mit sozialen Erhaltungssatzungen
soll damit erreicht werden, dass Haushalte mit geringem Einkommen vor untragbaren
Mieterhöhungen geschützt werden.
Als viertes Element der Wohnungsbauförderung wird das preisgünstige Segment im
Bestand der Wohnungsbaugesellschaften verstärkt. Für ca. 1.800 bis 2.000
Wohnungen pro Jahr in den Wohnbeständen mit Mieten über dem Durchschnitt der
kommunalen Wohnungsbestände werden Neuvermietungen mit der
Durchschnittsmiete vorgenommen. Auch hier erfolgt der Ausgleich einmalig durch
Eigenkapital barwertig, da die Miete nach einigen Jahren wieder wirtschaftlich die
Wohnung trägt. Maßnahmen werden so beschränkt oder subventioniert, dass sie für
die Bewohner leistbar sind.
Übersteigt die Nettokaltmiete 30% des Einkommens des betroffenen Mieter*in, wird
die Miete durch die Wohnungsbaugesellschaft zu Lasten des Eigenkapitals
entsprechend abgesenkt.
Berlin braucht zur Erweiterung und Ertüchtigung des Bestandes an Wohnungen eine
attraktive Wohnungsbauförderung, die allen Akteuren offensteht. Die Adressaten
sind vorrangig die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften
und sozial orientierte Bauträger. Für die Vergabe der Mittel wird ein transparentes
Bewertungsmodell mit Förderkriterien (Wohnungsstruktur und Qualität,
städtebauliche Anforderungen, ökologische Vorgaben) eingeführt.
Wohnraumförderung umfasst Wohnungsneubau, Aufstockung bestehender
Gebäude, Umbau von Nichtwohngebäuden, die Modernisierung sowie den Erwerb
von Wohnungen.
Für geförderte Wohnungen strebt die Koalition möglichst langfristige Bindungen an.
In Kombination mit den KfW-Programmen will die Koalition für alle Neubauten einen
energetischen Standard entsprechend den Empfehlungen der Enquete-Kommission
Neue Energie erreichen. Die Verwendung von Holz als Baustoff wird durch ein
Innovationsprogramm gefördert.
Eine Verzahnung des Programminhaltes mit den Prüfkriterien für die Genehmigung
von Baumaßnahmen in den Bezirken sowie Mitteln der Städtebauförderung wird
angestrebt. Mit dem Programm „Heizkostenbremse“ will die Koalition insbesondere
Kleineigentümern helfen, ihre Häuser bei geringerer finanzieller Belastung der
Mieterschaft energetisch zu ertüchtigen. Das Modernisierungsprogramm soll auch
den altersgerechten Umbau von Wohnungen umfassen.