Wohnraumversorgung

Die auf Basis des Wohnraumversorgungsgesetzes gegründete Anstalt öffentlichen
Rechts (AÖR) konkretisiert den Versorgungs- und Wohnungsmarktauftrag der
landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften. Sie soll die Arbeit der Gesellschaften
aktiv begleiten und den Gesellschafter bei der Steuerung unterstützen.

Die AÖR übernimmt im Auftrag der Stadtentwicklungsverwaltung das
wohnungswirtschaftliche Fachcontrolling der Unternehmen.

Die Zielbilder der einzelnen Unternehmen werden zum Steuerungsinstrument
weiterentwickelt und nehmen neben den mietenpolitischen, baulichen,
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen die umweltbezogenen Ziele auf. Die AÖR
kontrolliert deren Umsetzung.

Zudem entwickelt die AÖR Vorschläge zur Vereinheitlichung der Geschäftsprozesse
und der IT-Landschaft, um so unternehmensübergreifend Synergien zu heben. Sie
unterbreitet Vorschläge zur Senkung der Baukosten und Konzepte für behutsame
Sanierungen und (energetische) Modernisierungen, um Bestandsmieten zu
stabilisieren bzw. Neubaumieten für breite Bevölkerungskreise erschwinglich zu
halten.