Die Federführung und ressortübergreifende Steuerung des Kinderschutzes liegt bei
der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung. Die Koalition wird das Netzwerk
Kinderschutz einschließlich Prävention, Frühe Hilfen und Familienhebammen
weiterentwickeln. Sie wird dafür sorgen, dass die Bezirke durch eine bedarfsgerechte
Personalausstattung des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes nach der Geburt
eines jeden Kindes einen Ersthausbesuch sicherstellen können. Die Arbeit der neu
geschaffenen Kinderschutzambulanzen wird evaluiert und bei Bedarf ausgebaut.
Die Koalition wird durch die Festlegung eindeutiger Kriterien, Zuständigkeiten,
Verfahren und Ressourcenausstattung dafür Sorge tragen, dass der Kinderschutz in
den Unterkünften für Geflüchtete verbindlich umgesetzt wird und diese kindgerecht
ausgestattet werden. Ein vom Land finanziertes überbezirklich agierendes mobiles
Team soll in den Einrichtungen über den Kinderschutz informieren und die
Mitarbeiter*innen vor Ort beraten.
Die Beratungsstellen für Betroffene von sexueller Gewalt in der Kindheit werden
weiter gestärkt. Die Koalition wird zusätzliche Maßnahmen prüfen, um den Schutz
vor sexuellem Missbrauch und das Auffangen der Folgen für die Betroffenen zu
verbessern.
Das Land Berlin wird ggf. sich am Fonds für Betroffene sexueller Gewalt im
Familienkontext beteiligen.