Vorreiterrolle der öffentlichen Hand

Das Land Berlin, die Bezirke und die öffentlichen Unternehmen werden eine
Vorreiterrolle beim Klimaschutz einnehmen. Öffentliche Neubau- und
Sanierungsvorhaben wird die Koalition auf einen überarbeiteten Berliner
Energiestandard verpflichten. Für Neubauten wird der Passiv- oder ersatzweise ein
Plusenergiehausstandard verpflichtend vorgeschrieben.

Für Schulbauten werden diese Anforderungen im Einzelfall überprüft. Für
Schulbauten sollen die Standards für eine KfW-Förderfähigkeit gelten. Für
Schulbauten gelten mindestens die Standards für eine KfW-Förderfähigkeit.

Neben hervorragenden Energiestandards wird die Koalition Qualitätsstandards zum
nachhaltigen Bauen einführen. Bei Neubauten und Vollsanierungen von Gebäuden
der öffentlichen Hand wird ein Standard vergleichbar dem Silberstandard der
Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) verbindlich festgelegt.
Ausgewählte Projekte werden nach dem Goldstandard geplant und umgesetzt. Das
Land und seine Unternehmen beziehen künftig 100% Ökostrom in Anlehnung an die
vom Umweltbundesamt empfohlenen Ausschreibungskriterien. Klimaschutz und
Energieeffizienz werden in die Unternehmensleitlinien der Landesunternehmen
aufgenommen.