Die Koalition wird das ÖPNV-Gesetz bis Ende 2017 zu einem zukunftsfähigen,
integrierten „Mobilitätsgesetz“ weiterentwickeln, in dem u. a. auch der Fuß - und
Radverkehr umfassend neu geregelt werden sollen. Ferner sind die rechtlichen
Rahmenbedingungen an geltendes Bundes- und EU-Recht anzupassen. Dieses
beinhaltet den Umweltverbund, Digitalisierung und Sharing sowie Gender- und
Diversity-Kriterien. Und es soll eine Zweckbindung für die Mittel aus dem
Entflechtungsgesetz und dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz für die
Finanzierung des Umweltverbundes enthalten.