Verlässliche Personalentwicklung und gute Arbeit

Die Koalition wird in dieser Legislaturperiode einen gesetzlich und
hochschulvertraglich fixierten Paradigmenwechsel in der Personalentwicklung an den
Berliner Hochschulen einleiten: für Daueraufgaben sollen Dauerstellen geschaffen
werden. Befristungen soll es nur noch mit sachlichem Grund, insbesondere für
Qualifikationsphasen geben – mit entsprechend gegenseitiger Bindung bei
Betreuung und Qualifikationsziel. Die hochschulvertraglich fixierten
Mindestvertragslaufzeiten sollen verbindlich werden. Die familienpolitische
Komponente des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes soll in allen Hochschulen
regelhaft angewandt werden. Die Koalition will zudem Modelle entwickeln, in denen
auch Drittmittelprojekte teilweise über unbefristete Beschäftigte umgesetzt werden
können. Die hierfür notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen wird die Koalition
schaffen. Die Koalition wird die Mindesthonorare für Lehraufträge erhöhen und den
Anteil der Lehraufträge, die nicht dem Wissenstransfer aus der Praxis dienen,
zugunsten regulärer Arbeitsverhältnisse senken. Die Finanzierung der Angleichung
des Tarifniveaus im Botanischen Garten an den TV-L nach 2017 wird die Koalition im
Hochschulvertrag absichern.

Die Koalition will eine moderne, dem Teamcharakter wissenschaftlicher Arbeit
angemessene Personalstruktur. Eine wissenschaftliche Berufslaufbahn soll auch
ohne das Ziel einer Lebenszeitprofessur möglich werden, durch wissenschaftlich
eigenständige Dauerpositionen im Mittelbau. Die Koalition wird den bundesweit
einzigartigen studentischen Tarifvertrag erhalten und ausbauen. Die Entwicklung der
Entgelte für studentische Beschäftigte soll mindestens der Entwicklung der realen
Lebenshaltungskosten entsprechen.

Die Koalition strebt eine Beschleunigung der Berufungsverfahren bei Sicherung der
akademischen Mitbestimmung an und wird im Berliner Hochschulgesetz sowohl
gemeinsame Berufungsverfahren von Hochschulen und außeruniversitären
Einrichtungen als auch das Tenure-Track-Modell regeln. Das Berufungsrecht
verbleibt bei der für Wissenschaft zuständigen Senatsverwaltung.

Die Hochschulleitungen sowie die Funktion der Kanzlerin / des Kanzlers sind zentral
für das Management der Hochschulen. Die Koalition wird daher die Voraussetzungen
verbessern, um national und international konkurrenzfähig bei der Besetzung dieser
Funktionen zu sein. Die Chancen zur Gewinnung von Fachhochschulprofessor*innen
sollen verbessert werden.