Die Koalition wird den Verfassungsschutz reformieren und dessen Tätigkeit klar an
den Grundrechten und am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausrichten. Die
Aufgaben werden auf den Kernbereich beschränkt. Bei sämtlichen Befugnissen ist
der verfassungsrechtlich garantierte Schutz des Kernbereiches der individuellen
Lebensgestaltung zu garantieren. Die Kriterien für die Arbeit des
Verfassungsschutzes werden eng gefasst und streng überwacht. Die Koalition wird
Schlussfolgerungen aus dem NSU-Skandal ziehen und die Ergebnisse der
Untersuchungsausschüsse im Deutschen Bundestag und einiger Bundesländer
berücksichtigen. Bei einer sich ergebenden Zuständigkeit der Polizei
(Gefahrenabwehr) oder der Staatsanwaltschaft (Strafaufklärung) ist eine eigene
Tätigkeit des Verfassungsschutzes in diesem Sachverhalt ausgeschlossen.
Personelle und sachliche Ausstattung des Verfassungsschutzes sowie die
Anforderungen an die Eignung der Bediensteten werden an die sich verändernde
Aufgabenbeschreibung und Aufgabenbegrenzung angepasst. Es werden präzisere
gesetzliche Dokumentationspflichten eingeführt, um die Kontrollmöglichkeiten des
Parlaments zu verbessern. Die parlamentarische Kontrolle der Tätigkeit des
Verfassungsschutzes wird ausgebaut. Das an die Öffentlichkeit gerichtete
Berichtswesen des Verfassungsschutzes wird kritisch überprüft. Der Einsatz von V-
Leuten des Verfassungsschutzes ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich
und bedarf der Zustimmung des zuständigen Staatssekretärs.
Die Speicherung von Personendaten beim Verfassungsschutz wird auf ihre rechtliche
Zulässigkeit überprüft. Die Koalition wird aus der Erfahrung mit der Aufarbeitung des
NSU-Skandals die Fristen zur Vernichtung von Akten und zur Löschung von
Datensätzen so neu regeln, dass anlassbezogen und mit Zustimmung des
Ausschusses für den Verfassungsschutz ein Moratorium möglich ist, um bestimmte
Sachverhalte aufklären zu können. Die von nachrichtendienstlichen Maßnahmen
Betroffenen sollen nach Abschluss der Maßnahme darüber unterrichtet werden.
Die Koalition ist sich einig, dass die politische Bildung nicht zum Kernbereich des
Verfassungsschutzes gehört.