Die vorhandenen VzÄ-Abbauvorgaben mit den Bezirken werden aufgehoben. Die in
den Zielvereinbarungen mit dem Senat festgelegten und durch die AG Wachsende
Stadt fortgeschriebenen Personalobergrenzen der Bezirke werden durch bezirkliche
Personalleitwerte ersetzt. Diese Leitwerte werden durch die neu einzurichtende AG
Ressourcensteuerung (ersetzt AG Wachsende Stadt) zum Thema Personalbedarfe
gemeinsam mit den Bezirken den sich ändernden Bedingungen regelmäßig
angepasst. Die Bezirke steuern ihren Personalbestand im Rahmen der Globalsumme
grundsätzlich eigenständig.
Die Senatsfachverwaltungen, die Senatsverwaltung für Finanzen und die Bezirke
erarbeiten gemeinsam systematisch und transparent die Personalbedarfe der
einzelnen Ämter und Aufgabenfelder und passen diese regelmäßig den Bedarfen auf
der Grundlage einer Personalbedarfsanalyse an.
Die Bezirke können im Rahmen von Personalentwicklungskonzepten die Leitwerte
über- oder unterschreiten, wenn:
– personelle Mindestausstattungen eingehalten werden,
– höhere Personalzahlen aus der Globalsumme finanziert werden können und
– unter Einbeziehung der demografischen Entwicklung die Leitwerte innerhalb von
zwei Jahren eingehalten werden können, falls die Entwicklung des
Gesamthaushaltes dieses erfordert.
Es geht nicht pauschal um mehr Personal, es geht um das notwendige Personal an
der richtigen Stelle.