Der NSU-Skandal hat deutlich gemacht, dass die konspirative Zusammenarbeit mit
Vertrauenspersonen hohe Gefahren birgt. Deshalb darf der V-Leute Einsatz nur in
begründeten Ausnahmefällen stattfinden. Für diesen bedarf es einer
Einzelfallgenehmigung durch den Polizeipräsidenten.