Transparenz bei Entgelten und Zuwendungen

Wer Zuwendungen oder Zuschüsse erhält oder sich im Wesentlichen über staatliche
Entgelte finanziert, muss in der Transparenzdatenbank über sich Auskunft geben.
Zur Stärkung der Steuerung der Sozialausgaben – auch im Entgeltbereich – soll
größtmögliche Transparenz über die Träger und die Verwendung von Zuwendungen
und Entgelten hergestellt werden.

Zur Realisierung einer tatsächlich weitreichenden Transparenz über die
Leistungserbringer und -erbringung sozialer Dienstleistungen werden unter
Berücksichtigung der rechtlichen Voraussetzungen folgende Ansätze verfolgt:

– Aufbau einer (für die Öffentlichkeit zugänglichen) Datenbank mit Informationen zu
Leistungsanbietern und deren Dienstleistungen (z. B. als Auswahlhilfe potenziell
geeigneter Anbieter) zunächst auf freiwilliger Basis

– Verpflichtung der Anbieter, im Rahmen der Leistungserbringung eines mit dem
Land Berlin geschlossenen Rahmenvertrages, strukturierte und jährlich zu
aktualisierende Zahleninformationen zur Verfügung zu stellen

– Grundsätzliche Erweiterung der verbindlichen Angaben für die Gewährung von
Zuwendungen und Entgelte um strukturierte und jährlich zu aktualisierende
Zahleninformationen („Bilanzstatistik“)

– Das Trägercontrolling ist über eine zentrale Stelle im Land Berlin zu
gewährleisten, regelmäßig zu aktualisieren und zu pflegen. Über eine „Weiße
Liste“ könnten wesentliche Informationen über die Träger den dezentralen
Zuwendungsgebern bereitgestellt werden.

Mangels entsprechender Gesetzgebungskompetenz sind dem Land Berlin noch oft
die Hände gebunden. Die Koalition wird sich daher mit einer entsprechenden
Bundesratsinitiative Folgendes einsetzen für:

– Offenlegung der Art und Weise der Verwendung der Gelder

– Bedarfsprüfung bei der Zulassung zusätzlicher Träger anhand von Versorgungs-
und Betreuungslagen

– Stärkung der Position der öffentlichen Hand in Entgeltverhandlungen.

– Offenlegung der wirtschaftlichen Situation und Preisstruktur der Anbieter sowie
Arbeitsbedingungen und Tarifstruktur