Steuerung durch Finanzen sowie Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)

Ziel der Koalition ist eine Finanzausstattung, die den Bezirken wieder mehr
Handlungsspielräume für eigene politische Entscheidungen und
Schwerpunktsetzungen lässt und gleichzeitig den besonderen Herausforderungen
der Wachsenden Stadt gerecht wird. Dafür wird der Plafond ab dem nächsten zu
beschließenden Haushalt um jährlich zusätzliche 60 Mio. Euro über alle Bezirke
erhöht.

Das gegenwärtige System der Budgetierung wird von der Koalition auf den Prüfstand
gestellt. Die in der Verwaltung geltende KLR wird künftig vor allem als
Controllinginstrument genutzt.

Zu folgenden Steuerungsaspekten verständigt sich die Koalition bis Ende 2018:

– Weiterentwicklung der KLR in Hinblick auf Qualität,

– Bildung des Plafonds,

– Förderung wirtschaftlicher Anreize und Wettbewerb,

– eigenverantwortliche Personalsteuerung,

– Verhältnis fachpolitische Ziele und finanzpolitische Ausstattung einzelner
Produkte,

– Prüfung der geltenden Normierungsregelungen,

– Zuordnung der Ausgaben zum T-bzw. Z-Teil.

Die Zielvereinbarungen zur Steuerung der Transferkosten werden weiter qualifiziert.
Die Finanzierungssystematik etwa bei den Produkten der Hilfen in besonderen
Lebenslagen muss an die Dynamik der gesamtstädtischen Entwicklung angepasst
werden. Dies gilt insbesondere für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ab
2017 und den sich daraus ergebenden Änderungen für die Eingliederungshilfe.

Minderausgaben oder Mehreinnahmen infolge bezirklicher politischer
Entscheidungen werden den Bezirken dauerhaft für die Ergebnisverbesserung
belassen.

Die Rekommunalisierung bereits ausgelagerter bezirklicher Leistungen ist zu prüfen.

Die bezirklichen Rücklagen verfallen bei Nichtverausgabung innerhalb von zwei
Jahren, sofern nicht eine konkrete investive Planung vorgelegt wird, für die höhere
Rücklagen benötigt werden. Dies gilt nicht für Rücklagen, die rechtlich gebunden
sind.

Der Bezirksplafond und die Basiskorrekturtatbestände für die Bezirke werden über
den Senat festgelegt. Die Regelungen zu den Nachbudgetierungen sollen mehr
Transparenz und Kontinuität erhalten und Nachbudgetierungsergebnisse auch in der
Fortschreibung der Budgets Berücksichtigung finden.

In den kommenden Jahren werden die Bauvolumina in den Bezirken stark ansteigen.
Die Bezirke sind gehalten, die verschiedenen Finanzierungsquellen sinnvoll zu
nutzen und werden verpflichtet, die Investitionsmittel voll zu investieren. Der Senat
wird gemeinsam mit den Bezirken ein Konzept entwickeln, das in den zuständigen
Baudienststellen eine Personalsteuerung parallel zu den zu verbauenden Baumitteln
ermöglicht. Bis Ende 2017 wird gemeinsam mit den Bezirken der Geschäftsprozess
„Bauverfahren“ überarbeitet und entbürokratisiert. Ziel ist die Beschleunigung und
Verstetigung des Mittelabflusses sowie die Kostenkontrolle.

Die wichtigen Referenzprojekte der Koalition sind zweckgebunden und werden nicht
gegenseitig deckungsfähig und nicht übertragbar mit anderen Vorhaben ausgestaltet.
Alle anderen Sonderprogramme des Landes, wie Jugendarbeit an Schulen oder
Fallunspezifische Arbeit, werden auf den Prüfstand mit dem Ziel einer gerechten und
dauerhaften Übertragung der Mittel an die Bezirke gestellt.