Die Koalition lehnt die Vorratsdatenspeicherung ab. Die Koalition stellt sicher, dass
die Funkzellenabfrage sowie die stille SMS nur gesetzeskonform angewandt wird.
Die Quellen-TKÜ wird in Berlin nicht angewandt, solange es keine klare
Rechtsgrundlage gibt und die Vorgaben des BVerfG nicht gewährleistet sind. Es wird
eine Transparenz- und Berichtspflicht dieser Maßnahmen an das Abgeordnetenhaus
geschaffen. Die dafür nötigen Daten müssen von den zuständigen Stellen zur
Verfügung gestellt werden. Die Koalition will ein SMS-Informationsmodul zur
Benachrichtigung von Betroffenen von Funkzellenabfragen realisieren. Die
Notwendigkeit und Datenschutzkonformität der Beteiligung Berlins an einem
gemeinsamen TKÜ-Zentrum soll geprüft und ggfs. neu bewertet werden.
Im Hinblick auf die wachsenden Aufgaben wird die Koalition die Berliner
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit besser ausstatten.
Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz wird weiterentwickelt in Richtung eines
Transparenzgesetzes mit der Maßgabe, dass nicht schützenswerte Daten in der
Regel auf dem Berliner Datenportal zur Verfügung gestellt werden.
Um Whistleblower besser zu schützen, wird die Koalition sich dafür einsetzen, dass
Arbeitnehmer*innen des öffentlichen Dienstes nicht von arbeitsrechtlichen
Sanktionierungsmaßnahmen betroffen sind, wenn sie Missstände aufdecken.
Den Schutz persönlicher Daten von Opfern und Zeugen wird die Koalition
verbessern.