Zur Stärkung der Bürgerrechte und der Akzeptanz polizeilichen Handelns wird die
Koalition das Amt einer oder eines Bürgerbeauftragten des Landes Berlin und
Beauftragten für die Landespolizei nach dem Vorbild von Rheinland-Pfalz einrichten.
Die oder der Beauftragte für die Berliner Polizei ist auch Ansprechpartnerin oder partner
für Polizeibedienstete. Für eine effektive Aufgabenerfüllung wird die Koalition
die oder den Beauftragten mit den nötigen Befugnissen, u.a. umfassenden
gesetzlichen Einsichtsrechten sowie dem erforderlichen Personal ausstatten. Im
Zuge der Einführung der oder des Bürgerbeauftragten wird das Petitionsrecht angepasst.
Es besteht Einigkeit, dass eine rechtsstaatlich, bürgernah und deeskalierend
handelnde Polizei die erfolgreichste Strategie zur Schaffung von Sicherheit und zur
Bewältigung von Konfliktlagen ist. Insbesondere bei Versammlungen und Großlagen
soll deshalb die Deeskalationsstrategie zur Anwendung kommen.
In den Aus- und Fortbildungen der Berliner Polizei wird das Thema racial profiling
verstärkt Eingang finden. Dies gilt auch für den Umgang der Polizei mit Vielfalt
(Diversity) insgesamt. Institutioneller Rassismus ist für die Koalition nicht akzeptabel.
Daher fällt es in die Zuständigkeit des Beauftragten für die Berliner Polizei, auch
Richtlinien und Anweisungen in der Polizei darauf hin zu überprüfen. § 21 Abs. 2
Satz 1 Buchstabe a) Doppelbuchstabe bb) Allgemeines Sicherheits- und
Ordnungsgesetz (ASOG) wird gestrichen. Die Koalition will eine gesetzliche
Klarstellung zum Verbot der Praxis des Racial Profiling. Dazu strebt sie eine
Bundesratsinitiative zur gesetzlichen Klarstellung im Bundespolizeigesetz an.
Die Koalition wird die kriminalbelasteten Orte nach § 21 Abs. 2 ASOG veröffentlichen
und die maximale Dauer des Unterbindungsgewahrsams auf 48 Stunden begrenzen.
Pfefferspray ist ein Einsatzmittel der Polizei zur Eigensicherung. Dabei ist im
Rahmen der Verwendung sicherzustellen, dass unbeteiligte Dritte nicht in
Mitleidenschaft gezogen werden.
In Bezug auf die Polizeidatenbanken wird die Koalition eine Initiative zur Abschaffung
der Bund-Länder-Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ ergreifen. Die „Datei Sportgewalt
Berlin“ soll hinsichtlich des Umfangs der Daten über prüft und nach dem Vorbild
Hamburgs überarbeitet werden.
Die personengebundene Hinweise „geisteskrank“, „ansteckend“ und „BTM“ in der
Polizeidatenbank werden gestrichen. Dafür können zum Schutz der
Polizeibeamtinnen und -beamten Hinweise über Gewalttätigkeit notiert werden.
Die Sicherung des öffentlichen Raumes rund um Fußballspiele und andere
Großveranstaltungen ist eine Aufgabe, die weiterhin durch die Polizei
wahrgenommen wird.