Der Gebäudebereich ist für fast 50 Prozent der Berliner CO.-Emissionen
verantwortlich. Die Koalition will die Sanierungsquote deutlich erhöhen und
gleichzeitig Mieter*innen davor schützen, immer höhere Heizkosten zu bezahlen oder
wegen einer Sanierung ihre Wohnung aufgeben zu müssen. In die Bauleitplanung
soll eine verbindliche Energieleitplanung integriert werden. Möglichkeiten des
Baurechts wie städtebauliche Verträge wird die Koalition auch zur Festlegung von
Eckpunkten der Energieeffizienz nutzen.
Um eine gesamtstädtische Wärmeplanung zu entwickeln, wird die Koalition zunächst
die Datengrundlage über den Wärmeverbrauch verbessern. Der Vollzug bestehender
Energiespar- und Klimaschutzbestimmungen wird gestärkt. Zur Erhöhung der
Qualität energetischer Modernisierungen will die Koalition gemeinsam mit Verbänden
und Innungen ein Zertifikat für staatlich anerkannte Energieeffizienzakteure schaffen.
Das BEK wird Maßnahmen zur sozialverträglichen Gestaltung energetischer
Modernisierung enthalten. Zur besseren Nutzung von Bundes- und EU94
Förderprogrammen wird die Koalition die Beratung stärken, u.a. durch Erweiterung
der bezirklichen Bauberatung. Zusätzliche Landesförderprogramme wird die Koalition
auf warmmietneutrale energetische Sanierungen ausrichten. Mit einem
„Förderprogramm Heizkostenbremse“ sollen Energiesparmaßnahmen unterstützt
werden, die schnell die Heizkosten senken, etwa die Dämmung von Kellerdecken
und Brandwänden oder das Abwracken alter Ölheizungen. Die Möglichkeiten einer
klimagerechten und warmmietenneutralen Quartierssanierung werden durch die
Inanspruchnahme von Förderprogrammen aktiv unterstützt. Wo ein
Genehmigungsvorbehalt besteht sowie bei Nutzung von Landesfördermitteln, ist
verpflichtend ein Sanierungsfahrplan vorzulegen.
Die Koalition wird ein Wärmegesetz verabschieden, das klare Vorgaben für die
Einsparung von Wärmeenergie im Berliner Gebäudebestand, für den Ausbau und die
Produktion erneuerbarer Wärme sowie zur Regulierung der Fernwärme
(Dekarbonisierung) macht. Als Ersatzmaßnahme soll unter anderem auch die
Erstellung eines qualifizierten Sanierungsfahrplanes für das Gebäude geltend
gemacht werden können. Dabei sind die besonderen sozialen Bedingungen Berlins
zu berücksichtigen. Keine Mieter*in soll aufgrund einer energetischen Sanierung
seine Wohnung aufgeben müssen.