Die Koalitionsparteien vereinbaren folgende Ressortverteilung im Senat von Berlin:
Die SPD stellt den Regierenden Bürgermeister einschl. der Senatsverwaltung für
Wissenschaft und Forschung sowie die Senatsverwaltung für Finanzen, die
Senatsverwaltung für Inneres und Sport, die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie sowie die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung.
DIE LINKE stellt einen Bürgermeisterin und die Senatsverwaltung für Kultur und
Europa, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, sowie die
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.
BÜNDNIS 90/ Die GRÜNEN stellt einen Bürgermeisterin und die Senatsverwaltung
für Wirtschaft, Energie und Betriebe, die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz sowie die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und
Antidiskriminierung. Für die Ernennung von Staatssekretärinnen und -sekretären liegt
das Vorschlagsrecht bei dem bzw. der jeweiligen Senatorin. Der Senat entscheidet
auf Basis der Vorlage des bzw. der jeweiligen Senatorin und des Regierenden
Bürgermeisters.