Die Koalition ist sich einig, dass Kitas, Jugendfreizeiteinrichtungen, Angebote
ambulanter und stationärer Jugendhilfe Teil der sozialen Infrastruktur Berlins sind. Im
Rahmen der Liegenschaftspolitik werden alle Instrumente genutzt, um den
entsprechenden Raum zu schaffen, z.B. durch privilegiertes Erbbaurecht auch bei
Neubau und Nießbrauchverträge. Die Koalition wird die Einführung von
Mietobergrenzen bzw. eines erweiterten Kündigungsschutzes für Kitas und andere
soziale Einrichtungen in Mietobjekten prüfen und in diesem Sinne gegebenenfalls auf
Bundesebene aktiv werden.