Private Sicherheitsunternehmen

Die Koalition wird den Einsatz privater Sicherheitsdienste im staatlichen Auftrag
reduzieren, die persönliche Eignung des Personals stärker kontrollieren und die
Kooperationsstrukturen bei der Zusammenarbeit entsprechend überprüfen. In den
vertraglichen Vereinbarungen mit den Sicherheitsunternehmen werden Regelungen
entsprechend § 11 Abs. 4 der Bewachungsverordnung (Kennzeichnungspflicht,
Erstellung eines Landesregisters) immer dann vorgesehen, wenn beim Einsatz
unmittelbarer Personenkontakt zu erwarten ist. Bei der Auftragsvergabe an
Bewachungsunternehmen ist sicherzustellen, dass die Vertragspartner die
Bewachungsaufgaben von eigenen Mitarbeitern und nicht von Subunternehmen
ausführen lassen.