Personalmanagement und Personalentwicklung

Die öffentliche Verwaltung wird in die Lage versetzt, ihre Aufgaben in
angemessener Zeit qualitativ und quantitativ erfüllen zu können.

Der Personalbedarf der wachsenden Stadt Berlin wird nicht nur auf der
Grundlage der voraussichtlichen Altersfluktuation, sondern auch der
prognostizierten Entwicklung der anfallenden Arbeitsaufgaben und der
teilweise bestehenden Unterausstattung des Öffentlichen Dienstes ermittelt.
Deshalb wird die Koalition im Jahr 2017 ein Personalbedarfskonzept für die
Jahre bis 2025 entwickeln, das auch die politischen Schwerpunktsetzungen
einbezieht.

Insbesondere weil die Koalition die Ausbildung verstärken will, wird die
Bedarfssicht um eine gesamtstädtische Betrachtung ergänzt und am
Personalbedarfskonzept orientiert.

Angesichts neuer Aufgaben durch die wachsende Stadt und neuer
Aufgabenbereiche der Verwaltung durch die demographische Entwicklung will
die Koalition keine Personalabbauzahlen mehr. Die vorhandenen VZÄ
Abbauvereinbarungen werden deshalb aufgehoben.

Zukünftig will die Koalition den Bezirken mittelfristig ausgerichtete
Personalleitwerte an die Hand geben, von denen auch nach oben und unten
abgewichen werden kann. Dieser Personalbedarf wird in einer AG
Ressourcensteuerung (bisher: AG „Wachsende Stadt“) gemeinsam mit den
Bezirken weiterentwickelt und über den Teilplafonds Personal fortgeschrieben.