Die Koalition wird als ersten großen Schritt den Preis für das Berlin-Ticket S zeitnah
an den im ALG II-Regelsatz vorgesehenen Anteil für Mobilität angleichen.
Die Koalition gründet eine Facharbeitsgruppe, die unter Leitung der zuständigen
Senatsverwaltung die zukünftige Fahrpreisgestaltung erarbeitet, solange werden die
Fahrpreise eingefroren. Die Koalition prüft, ob und wie durch eine Änderung der
Tarifstruktur und eine Senkung der Fahrpreise, neue Fahrgäste und damit
zusätzliche Einnahmen gewonnen werden können. Die Facharbeitsgruppe befasst
sich dabei auch mit folgenden Maßnahmen: Der Ausweitung des Kreises der
Anspruchsberechtigten des Berlin-Ticket-S auf Wohngeldempfängerinnen, der
Einführung eines vergünstigten Zeitfahrausweises für junge Menschen bis 18 Jahre,
die keinen Anspruch auf ein Schülerinnen-/Azubi-Ticket, Ticket S oder
Semesterticket haben und eines solidarischen Azubi-Tickets, der Einführung einer
10-Fahrten-Karte, eines solidarischen/attraktiven Jobtickets, der Fahrradmitnahme in
der Umweltkarte, der Vereinfachung des gesamten Fahrscheinsortiments und
Zusammenfassung vergleichbarer Angebote sowie der Änderung der
Mitnahmeregelung bei der VBB-Umweltkarte von 20 Uhr auf eine frühere Uhrzeit. Die
Möglichkeiten einer ermäßigten Vierfahrtenkarte und von ermäßigten Anschluss-
Fahrausweisen (A/C) werden kurzfristig geprüft. Die KOA will Kombiticket-Angebote
ausweiten, auch auf Fluggäste. Das Leihfahrradsystem wird in das Tarifsystem des
VBB integriert, so dass der Pauschaltarif in der Umweltkarte enthalten ist.
Die Koalition gibt eine umfassende Machbarkeitsstudie in Auftrag, deren Ergebnis bis
Ende 2019 vorgelegt werden soll. Darin werden die Einführung einer
Nahverkehrsabgabe/Infrastrukturabgabe für Berlin und das Tarifgebiet des VBB, die
Einführung einer solidarischen Umlagefinanzierung im ÖPNV in Berlin und im
Tarifgebiet des VBB und die Übernachtungspauschale für Gäste getrennt
voneinander untersucht. Dabei wird auch die Prüfung der Preiselastizität für
touristische Produkte mit einbezogen.
Zur Nahverkehrsabgabe/Infrastrukturabgabe wird zusätzlich im Rahmen eines
Prüfauftrags die Rechtmäßigkeit einer Beitragsfinanzierung sowie einer
Übernachtungspauschale für Gäste und bereits bestehender Systeme (zum Beispiel
wie in Wien oder Frankreich) geprüft. Nach Auswertung der Ergebnisse der
wirtschaftlichen und rechtlichen Untersuchungen wird die Koalition erste Maßnahmen
umsetzen.