Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist und bleibt eine unverzichtbare Säule unserer
Medienordnung. Die Koalition steht zum Gebot der Staatsferne und zur
verfassungsrechtlich abgesicherten Bestands- und Entwicklungsgarantie. Die
Koalition setzt sich für eine zeitgemäßen Auftrag des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks in einer sich verändernden Medienwelt ein.
Dazu gehört auch eine auftragsgemäße Finanzierung durch den Rundfunkbeitrag.
Berlin spricht sich für eine möglichst langfristige Stabilität des Rundfunkbeitrags aus.
Zur Erhöhung der Beitragsakzeptanz sind Strukturreformen bei Personal,
Programmauftrag und Infrastruktur nötig sowie die Vorlage eines
Transparenzkataloges, der den Anforderungen an Standardisierung und
Vergleichbarkeit gerecht wird. Für eine zukunftsgerichtete Transformation der
Anstalten ist das bewährte KEF-Verfahren zur Ermittlung des Rundfunkbeitrags
weiter zu entwickeln. Die Koalition wird die Werbefreiheit des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks im Internet erhalten und für eine Reduzierung des Umfangs der Werbung
im Hörfunk sorgen. Wünschenswert ist die Werbefreiheit von Info- und Kulturradio.
Die Sender sollen bei der Vergabe von Aufträgen dafür Sorge tragen, dass die
Auftragnehmer*innen geltende Sozialstandards einhalten können und langfristig die
Hälfte der Aufträge (Produktion, Regie, Drehbuch) an Frauen vergeben werden. Die
Koalition tritt für faire Terms of Trades zwischen Sendern und ihren Vertragspartnern
ein. Die Koalition wird auf den Ausbau der barrierefreien Angebote des öffentlich
rechtlichen wie privaten Rundfunks hinwirken. Die Angebote des Rundfunks Berlin-
Brandenburg sollen mit Veröffentlichung konsequent barrierefrei zugänglich sein.
Das Telemedienangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks soll im Rahmen seines
Funktionsauftrags als eigenständige “dritte Säule” neben Fernsehen und Hörfunk
gestärkt und zeitgemäß weiterentwickelt werden. Die Koalition spricht sich gegen
eine rechtliche Vorgabe zur zeitlichen Beschränkung oder Löschen von Inhalten, wie
die bisherige 7-Tage-Regel. Eigenproduktionen sollen möglichst unter freier Lizenz
dauerhaft zur Verfügung gestellt werden. Die Koalition legt Wert darauf, dass
Belange der Produzentenschaft und der Urheber*innen angemessen berücksichtigt
werden.
Für den ZDF-Fernsehrat wird für die Besetzung der Vertretung aus dem Corps
„Internet“ aus dem Land Berlin die Zusammenstellung der zu benennenden
Organisationen auf zivilgesellschaftliche Initiativen konzentriert.
Die Koalition plant, den RBB-Staatsvertrag im Einvernehmen mit dem Partnerland
Brandenburg bis 2020 zu evaluieren. Inhaltliche Schwerpunkte dabei sind
Möglichkeiten, um den Beitrag des RBB zur öffentlichen Meinungs- und
Willensbildung und zur Stärkung der Demokratie auch unter Nutzung neuer
Verbreitungswege sowie sozialer Medien zu erhöhen; Transparenzregeln für den
RBB und seine Gremien; der Ausbau des barrierefreien Angebots. Bei der nächsten
Änderung des rbb-Staatsvertrags wird die Koalition die Zusammensetzung des RBB-
Rundfunkrats hinsichtlich Staatsferne und angemessener Repräsentation
gesellschaftlicher Vielfalt verbessern.
Die Koalition wird das RBB-Freienstatut evaluieren und gegebenenfalls
entsprechende Veränderungen oder Ausweitung von Kompetenzen der
Freienvertretung einfordern.