In einem ersten Schritt wird die Koalition bis zum Frühjahr 2017 – unter
Berücksichtigung von Zielen des „Volksentscheid Fahrrad“ und der im
Koalitionsvertrag genannten Maßnahmen – einen Gesetzentwurf für den Radverkehr
vorlegen und einbringen. Dazu wird ein Dialog mit dem „Volksentscheid Fahrrad“ und
anderen Mobilitätsinitiativen und Verbänden geführt. Die Koalition will in dieser
Wahlperiode massiv in den Ausbau der Fahrradinfrastruktur und des -netzes
investieren sowie die Planungs- und Umsetzungsprozesse beschleunigen.
Es wird ein Bündnis für den Radverkehr / Bündnis zur Förderung des Radverkehrs,
u. a. mit dem Land, den Bezirken, der Verkehrslenkung Berlin, der BVG und S-Bahn,
den Leitungsbetrieben sowie mit weiteren relevanten Akteurinnen bzw.
Entscheidungsträgerinnen geschaffen. Eine Projektsteuerung soll die von der
zuständigen Senatsverwaltung in Auftrag gegebenen gesamtstädtischen Projekte
koordinieren, planen und umsetzen und alle relevanten diesbezüglichen Aufgaben
übernehmen. Hierfür wird eine landeseigene Velo-GmbH gegründet, die in der
Startphase bei der Grün Berlin GmbH angesiedelt werden soll.
Es wird eine Koordinierungsstelle Radverkehr eingerichtet, die für die Kommunikation
und Koordination mit der Verwaltung auf Landes- und Bezirksebene, den Verkehrs- und
Leitungsbetrieben, der Projektsteuerung, dem Parlament, den Verbänden und
der Öffentlichkeit zuständig ist.
Bei der zuständigen Senatsverwaltung werden mindestens zehn Vollzeitstellen und
bei der o. g. Projektsteuerung eine angemessene Zahl an Vollzeitstellen eingerichtet,
sowie Personalmittel für durchschnittlich zwei Ingenieursstellen pro Bezirk zur
Verfügung gestellt. Die Personalmittel für die Bezirke werden an die Umsetzung von
Maßnahmen gekoppelt. Zur Finanzierung werden im Jahr 2018 40 Mio. und ab 2019
jährlich 51 Mio. Euro Mittel in den Landeshaushalt eingestellt, die ausschließlich der
Radverkehrsinfrastruktur zugutekommen, und für die langfristige Finanzplanung
entsprechend auch Mittelzusagen für die folgende Legislaturperiode getroffen. Nicht
ausgeschöpfte Mittel sind in das nächste Haushaltsjahr übertragbar. Die bezirklichen
Straßenverkehrsbehörden werden wieder bei der Abteilung Tiefbau in den Straßen
und Grünflächenämtern (SGA) eingegliedert. 2017 werden mindestens 10 Mio. €
zusätzlich für die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur eingestellt.