Die Koalition wird den Mieter*innen- und Wohnraumschutz ausbauen, um zu
verhindern, dass Menschen aus ihrem vertrauten Wohnumfeld wegziehen müssen
oder keinen angemessenen Wohnraum finden. Es soll in jedem Bezirk ein
Wohnungsamt geben und die einheitliche Ämterstruktur im Bezirksverwaltungsgesetz
wird aktualisiert. Für den Vollzug werden in den Bezirken ausreichend Stellen zur
Verfügung gestellt.
Die Koalition wird das Gesetz zum Verbot der Zweckentfremdung mit dem Ziel eines
umfassenden Wohnraumschutzes verschärfen und in Bezug auf Abriss und
angemessenen Ersatzwohnraum, Leerstand, Trägerwohnungen, Zweitwohnungen,
Urlaubsvermietung, Sanktionen und Monitoring überarbeiten. Die Koalition wird auch
die Wohnungsaufsicht in den Bezirken stärken und sie im Falle von notwendigen
Ersatzvornahmen handlungsfähig machen.
Mieter*innen sollen besser vor den Folgen von lmmobilienspekulation,
Luxussanierung und Umwandlung von Miet-in Eigentumswohnungen geschützt
werden. Die Koalition unterstützt stadtweit die Ausweisung von Sozialen
Erhaltungsgebieten. Mit dem Monitoring Soziale Stadt sollen Empfehlungen für
Gebietsausweisungen gegeben werden. Die Koalition schafft offene
Mieterberatungen in allen Bezirken und strebt mit den Mieterorganisationen
Kollektivverträge für Transferleistungsbeziehende an.
Sanierungs- und Energieeffizienzmaßnahmen dürfen nicht dazu führen, dass
aufgrund hoher Mietsteigerungen Mieter*innen verdrängt werden. Die Koalition
erarbeitet ein Handlungskonzept für die soziale und ökologische Ertüchtigung des
Wohnungsbestandes. Hierfür werden Quartiere nach besonderem Städtebaurecht
definiert und als deren Gebietsentwicklungsziel auch die energetische Sanierung bei
Warmmietenneutralität bestimmt. Bei Bedarf soll ein Sozialplan erstellt werden.
Zur Flankierung der wohnungspolitischen Ziele und um Spekulation zu begrenzen,
nutzt Berlin verstärkt seine Vorkaufsrechte nach Baugesetzbuch. Dazu sollen gezielt
Vorkaufsrechts-Verordnungen erlassen werden. Vorrang hat der Ankauf zugunsten
von städtischen Wohnungsbaugesellschaften. Es werden Verfahren entwickelt und
finanzielle Ressourcen bereitgestellt, um innerhalb der Zweimonatsfrist eine
wirksame Ausübungspraxis durch die Bezirke zu ermöglichen. Die Koalition wird die
Kappungsgrenzen-Verordnung und die Kündigungsschutzklausel-Verordnung
fortführen.