Mietenentwicklung dämpfen, Modernisierung vorantreiben, Vergabe sozial gestalten

Als Sofortmaßnahmen werden die Mieterhöhungsmöglichkeiten für
Bestandsmietverträge für vier Jahre auf maximal zwei Prozent jährlich beschränkt.
Die Härtefallregelungen des Wohnraumversorgungsgesetzes werden evaluiert. Die
Regelung der Wohnungsgrößen wird in ihrer Wirkung überprüft und
mieterfreundlicher gestaltet.

Die Wohnungsbaugesellschaften sollen einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz
und zu ökologischem Bauen leisten. Sie sind angehalten, Dachgeschosse
auszubauen und barrierefreie Wohnungen auch in Bestandsgebäuden herzurichten.
Energetische Modernisierungsvorhaben müssen hohen ökologischen Nutzen haben,
die Warmmiete annähernd unverändert lassen und dürfen keine sozialen Härten
verursachen. Der Modernisierungserfolg soll anhand des tatsächlichen
Energieverbrauchs überprüft werden.

Modernisierungen sollen wirtschaftlich sein und dürfen mit maximal 6% auf die
Jahresmiete umgelegt werden. Eine Befristung der Modernisierungsumlage auf die
Amortisationszeit wird geprüft. Die Wohnungsbaugesellschaften arbeiten mit
Beteiligung der Mieterinnenräte eine Modernisierungsstrategie aus, die nicht zur
Verdrängung jetziger Mieter
innen führt. Mit den Mieter*innen werden individuelle
Modernisierungsvereinbarungen angestrebt. Die landeseigenen Wohnungen mit
Asbestbelastungen werden im Rahmen der Strategie „Asbestfreie Hauptstadt 2030“
schrittweise saniert.

Wohnungen im Bestand, für die neue Verträge abgeschlossen werden, sollen zu
60% an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein gehen. Die Koalition wird die
Wohnungsvergabe dahingehend präzisieren, dass die Versorgung von besonderen
Bedarfsgruppen, Haushalten mit besonders niedrigen Einkommen und
Transferleistungsbeziehende gesichert wird. Die Wohnungsvergabe an die
unterschiedlichen Gruppen von Haushalten soll räumlich gleichmäßig im Bestand der
jeweiligen Wohnungsbaugesellschaften vorgenommen werden. Die Vermietung soll
diskriminierungsfrei erfolgen. Die Wohnungsbaugesellschaften werden den
Wohnungstausch aktiv befördern, indem z.B. der gegenseitige Eintritt in bestehende
Mietverträge ermöglicht wird.

Die Wohnungsbaugesellschaften und die berlinovo sollen auch ihre Gewerberäume
gezielt für soziale Aufgaben und spezifische Wohnformen, kleinteilige
Gewerbebetriebe und Kultur zur Verfügung stellen. Bei Neubauprojekten sollen in
den Erdgeschosszonen Gewerberäume errichtet und bestehende Gewerbehöfe
weitgehend erhalten werden.