Alle Wohnungen des alten sozialen Wohnungsbaus sind ein wichtiger
belegungsgebundener Bestand und müssen stärker für die Wohnraumversorgung
von Haushalten mit geringen Einkommen genutzt werden. Die Koalition wird ab dem
Jahr 2018 durch eine umfassende Reform gerechte Sozialmieten und
Belegungsbindungen sichern. Damit sollen die Mieten gesenkt und nach dem
Einkommen der Mieter*innen gestaffelt werden. Darüber hinaus sollen die
Eigentümer in die Finanzierung angemessen einbezogen und
Subventionstatbestände reduziert werden.
Innerhalb der ersten 100 Tage wird die Koalition entscheiden, wie für
Sozialwohnungen mit Anschlussförderung eine Überführung der Mieten in ein
System der sozialen Richtsatzmiete mit einkommensabhängigen Mietstufen
vorgenommen wird. Zudem wird sie entscheiden, wie auf Grundlage einer aktuellen
Datenbasis und Wirtschaftlichkeitsberechnung die oben genannten Ziele für die
Sozialwohnungen ohne Anschlussförderung erreicht werden können. Die Koalition
bekräftigt, dass es keine neue Objektförderung geben wird.
In diesen Entscheidungsprozess wird externe Expertise einbezogen. Flankierend
wird ein Härtefallfonds eingerichtet, um Eigentümer mit mietkappungsbedingter
wirtschaftlicher Unterdeckung zu unterstützen. Die in der Vergangenheit stark
reduzierten Aktivitäten der Investitionsbank Berlin (IBB) bei der Betreuung dieses
Sozialwohnungsbestandes werden kurzfristig auf das erforderliche Maß angehoben.
Im belegungsgebundenen Bestand werden folgende Sofortmaßnahmen umgesetzt:
Die jährliche Mieterhöhung zum 1. April wird bis zu einer Neuregelung ausgesetzt.
Die Anreize zur vorzeitigen Rückzahlung der Aufwendungsdarlehen werden beseitigt,
indem der Zinssatz auf 0,5% reduziert und die rechtlich zulässige Miete auf bis zu
5,75 €/m./monatlich gesenkt wird. D ie Zinsen der Erbbaurechtsgrundstücke werden
mit dem gleichen Ziel reduziert. In der Härtefallregelung wird von Nettokalt- auf
Bruttowarmmiete umgestellt.
Die Koalition wird zügig ein Vorschaltgesetz mit folgenden Eckpunkten beschließen:
Der § 5 Wohnraumgesetz Berlin wird aufgehoben. Der „Einfrierungsgrundsatz“ in § 4
und § 4a II. Berechnungsverordnung wird präzisiert, damit bei Verkäufen, die die
ehemaligen Gesamtkosten unterschreiten, nur die geringeren Kosten in der
Wirtschaftlichkeitsberechnung berücksichtigt werden. Der § 4 Abs.
Neubaumietenverordnung wird korrigiert, damit rückwirkende Mietanhebungen im
Sozialen Wohnungsbau unterbleiben.
Die Koalition will den Bestand der Sozialwohnungen zur Wohnraumversorgung
bedürftiger Haushalte erhalten. Deshalb sollen sich die städtischen
Wohnungsbaugesellschaften bei den geplanten Zukäufen verstärkt um den Erwerb
von Sozialwohnungen bemühen, insbesondere in Stadtteilen mit einem Mangel an
preiswertem Wohnraum. Die Koalition unterstützt stadtweit Modellprojekte, wie am
Falkenhagener Feld und am Kottbusser Tor angedacht, für selbstverwaltete
Mietergenossenschaften. Außerdem sollen Genossenschaftsgründungen aus der
Bewohnerschaft sowie Ankäufe von privaten Sozialwohnungen durch
Bewohnergenossenschaften gefördert und unterstützt werden. Die Koalition wird
eine Anlaufstelle für Mieter/innen von Sozialwohnungen einrichten, wo Miethöhen
und Bescheide überprüft werden können.