Die Koalition strebt als einen wesentlichen Schwerpunkt an, in den kommenden zehn
Jahren die öffentliche Infrastruktur umfassend zu sanieren und zu modernisieren.
Dazu bieten die derzeit steigenden Einnahmen und das Zinsniveau günstige
Voraussetzungen. Die Koalition wird die Investitionsquote erhöhen und ab 2018
jährlich mindestens zwei Milliarden Euro investiv verausgaben.
Die Koalition verfolgt das Ziel, den Sanierungsstau abzubauen, einen neuen
Sanierungsrückstand durch höhere Ersatzinvestitionen zu verhindern und die
Erweiterungsinvestitionen zu tätigen, die für die neuen Bedürfnisse einer
wachsenden und sich wandelnden Stadt erforderlich sind. Die Koalition wird auf der
Basis objektiver Parameter eine Bestandsaufnahme des Zustandes der Infrastruktur
durchführen und auf deren Basis politische Sanierungsentscheidungen treffen. Dabei
sind zehnjährige Investitionsprogramme ein Steuerungsinstrument politischer
Priorisierungen und technischer Umsetzungen.
Daraus entsteht ein Investitionspakt, der für alle Beteiligten einen langfristigen und
verlässlichen Ausgabenpfad und Maßnahmenkatalog sicherstellt: Vereinfachung und
Beschleunigung der Verfahren durch verlässliche Investitionsplanung, transparente
Kostenrechnung, rechtzeitig abgeschlossene Bedarfsprogramme,
Wettbewerbsverfahren sowie gegebenenfalls Prämienzahlung für vorfristige
Fertigstellungen.
Die Koalition wird auch alternative Finanzierungsmöglichkeiten zur Beschleunigung
des Abbaus des Investitionsstaus zum Beispiel für die Bereiche Schulbau und –
sanierung, Krankenhäuser, Messe und Schienenfahrzeugbeschaffung nutzen. Die
Koalition wird bei jeder Kreditaufnahme auf Fristenkongruenz bei der Tilgung von
Krediten achten. So sollen spätere Generationen nicht den Risiken bei der
Anschlussfinanzierung ausgesetzt werden.
Die Personalausstattung der planenden und bauenden Bereichen muss den
Investitionen folgend entsprechend angepasst werden.
Investitionen in Energieeffizienz und Energiesparen dienen nicht nur dem
Klimaschutz, sondern können bei steigenden Energiekosten auch strukturell die
öffentlichen Haushalte entlasten. Sie bilden gemeinsam mit Schulbau und
Schulsanierung und der Ertüchtigung und dem Ausbau der sozialen und
gesundheitlichen Infrastruktur die Schwerpunkte der Investitionspolitik der Koalition.
Zur Sicherung des investiven Schwerpunktes sind diese Mittel dauerhaft
zweckgebunden. Nicht verbrauchte Haushaltsmittel, die aus der Veranschlagung von
Bauinvestitionen ohne Planungsunterlagen herrühren, werden ausschließlich einer
anderen investiven Verwendung zugeführt. Dies gilt nicht für Konsolidierungsbezirke.
Die Koalition prüft die Verknüpfung großer Investitions- und Sanierungsprogramme
mit beschäftigungspolitischen Maßnahmen unter Berücksichtigung der
vergaberechtlichen Möglichkeiten.