Die Koalition wird unverzüglich ein Jugendfördergesetz auf den Weg bringen, das bis
Ende 2018 in Kraft tritt. Dieses wird unter anderem verbindliche Standards festlegen,
um die Grundlagen für eine bedarfsgerechte Finanzierung zu definieren. Die
Budgetierung für die Bezirke wird so gestaltet, dass diese die festgelegten
qualitativen und quantitativen Standards berücksichtigt. Bis zum Inkrafttreten dieses
Gesetzes werden die Budgets für die Jugendarbeit jährlich mindestens in Höhe der
Zuweisung von 2017 erfolgen.
Ressortübergreifend und in Zusammenarbeit mit den Wohnungsbaugesellschaften
werden Maßnahmen eingeleitet, um bezahlbaren Wohnraum für junge Menschen
und junge Familien bereitzustellen. Insbesondere wird der Zugang zu bezahlbarem
Wohnraum für junge Menschen in Ausbildung, nach Beendigung von Hilfen zur
Erziehung, im Rahmen der Verselbständigung und für Familien in Risikosituationen
zur Gewährleistung des Kinderschutzes erleichtert.
Die Koalition wird dafür Sorge tragen, dass Alleinerziehenden der Zugang zum
Wohnungsmarkt geöffnet wird und bezahlbaren Wohnraum für Familien schaffen.
Dort, wo die Mieten das finanziell Mögliche von Familien und insbesondere
Alleinerziehenden überschreiten, muss das Wohngeld effektiv auffüllen können. Die
Koalition setzt sich dafür ein, dass Alleinerziehende besser am Kultur-, Sport- und
Freizeitleben teilnehmen können und wird Kleinfamilienkarten einführen.
Um der Wohnungslosigkeit von Familien mit minderjährigen Kindern
entgegenzuwirken, wird die Koalition die Zusammenarbeit der beteiligten Ämter und
Institutionen verbessern. Für obdachlose Familien werden darüber hinaus die
geschützten Einrichtungen mit sozialpädagogischer Betreuung auf zunächst 100
Plätze ausgebaut. Kein Kind soll auf der Straße schlafen müssen.