Die inklusive Gesellschaft ist die Leitidee der Politik der Koalition. Die Koalition legt
zur Umsetzung der Behindertenpolitischen Leitlinien ein ressortübergreifendes
Konzept in Koordinierung mit dem Beauftragten für Menschen mit Behinderung, dem
Landesbehindertenbeirat und den Arbeitsgruppen „Menschen mit Behinderung“ vor.
Sie entwickelt das Landesgleichberechtigungsgesetz weiter und setzt die Ergebnisse
des Normenkontrollverfahrens zur UN-Behindertenrechtskonvention um. Auf
Bundesebene wird die Koalition darauf hinwirken, dass durch die dortige
Gesetzgebung die Teilhabe von Menschen mit Behinderung gestärkt wird.
Neuregelungen dürfen nicht dazu führen, dass zukünftig Menschen mit Behinderung
die notwendige Unterstützung nicht mehr erhalten oder ihre Wahlfreiheit
eingeschränkt wird. Etwaige Regelungslücken sind im Sinne der
Leistungsberechtigten zu schließen. Die Koalition wird gemeinsam mit allen
Akteur*innen der Behindertenpolitik Maßnahmen zur besseren Umsetzung des
Instrumentes des trägerübergreifenden persönlichen Budgets entwickeln.
Die Koalition erarbeitet zusammen mit dem Fahrgastbeirat ein Gesamtkonzept zur
Mobilitätssicherung von Menschen mit Behinderungen. Sie trägt dazu bei, das
Inklusionstaxi schnell zu etablieren. Die Koalition startet eine Bundesratsinitiative zur
Festlegung dieser Quote im Personenbeförderungsgesetz. Das Angebot der
Mobilitätshilfedienste wird durch eine Landesfinanzierung im Integrierten
Sozialprogramm bedarfsgerecht gesichert und mit den arbeitsmarktpolitischen
Maßnahmen in der öffentlich geförderten Beschäftigung verbunden.
Im Rahmen der medizinischen Regelversorgung sollen ausreichend spezifische
Angebote und deren barrierefreier Zugang zur Verfügung gestellt werden und
ergänzend gut vernetzte medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit
geistiger und mehrfacher Behinderung entstehen. Ziel ist die Darstellung der
barrierefreien Angebote in einer inklusiven Datenbank. Im Landespflegegeldgesetz
wird Taubblindheit als eigenständige Behinderung anerkannt.
Die Koalition wird die derzeitige Umsetzung der Konvergenzphase II, insbesondere
bei den Betreuungszeiten und bei den Vergütungen, für die Einrichtungen der
Behindertenhilfe aussetzen, da Korrekturbedarf besteht. Die Koalition wird unter
Einbindung der Angehörigenvertretungen und unter Berücksichtigung des
Evaluationsberichtes die Verhandlungen erneut aufnehmen.
Die Koalition führt das Budget für Arbeit ein, um Menschen mit Behinderung den
Wechsel von einer Werkstatt für Behinderte in einen sozialversicherungspflichtigen
Arbeitsplatz im ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern. Integrationsbetriebe und
Integrationsfachdienste sollen stärker gefördert werden.
Ein wichtiges Ziel ist das inklusive Wahlrecht, so dass Menschen mit Behinderungen
an Wahlen teilnehmen können. Dazu gehört die Änderung des Landeswahlgesetzes.
Die Koalition setzt sich für mehr Barrierefreiheit im öffentlichen Raum ein. Dazu
gehört auch die Erweiterung des Angebots an barrierefreien, öffentlich zugänglichen
Toiletten. Bei Schulsanierungen wird auf Barrierefreiheit geachtet.