Die ärztliche und psychotherapeutische Versorgung ist in allen Bezirken
bedarfsgerecht zu sichern. Dazu sind die Sozialdaten der Bezirke sowie weitere
Faktoren wie z.B. Erreichbarkeit und Barrierefreiheit von Praxen zu beachten. Das
Gemeinsame Landesgremium nach § 90a SGB V wird um gleichberechtigte
Vertreterinnen der Patientinnen, von Menschen mit Behinderung, Pflege, Bezirke
und des ÖGD erweitert und soll in der Regel öffentlich tagen. Die Koalition wird ihre
Aufsicht über die Einhaltung des Sicherstellungsauftrags durch die Kassenärztliche
Vereinigung Berlin (KV) konsequent ausüben, auch für den ärztlichen Notdienst.
Die Koalition setzt sich wo nötig für eine Öffnung der Krankenhäuser zur ambulanten
Versorgung ein. Die ambulante ärztliche Versorgung außerhalb der normalen
Sprechstunden wird in Kooperation mit der KV und den Krankenhäusern (z.B.
Portalpraxen) verbessert und adäquat aus dem Budget der KV finanziert.
Der Benachteiligung medizinischer Versorgungszentren (MVZ) setzt die Koalition
durch rechtsaufsichtliche Maßnahmen gegenüber der KV ein Ende. Sie wird die
Gründung von kommunalen Eigeneinrichtungen, z. B. MVZ, prüfen.
Die Koalition setzt sich für eine eng verzahnte Versorgung ein und unterstützt
Modellprojekte, die insbesondere über den Innovationsfonds beim Gemeinsamen
Bundesausschuss (G-BA) finanziert werden. Angestrebt wird ein modellhafter
Vertrag zur gesundheitsfördernden Stadtteilentwicklung und integrierten Versorgung.
Es wird ein ressortübergreifender Dialog initiiert, um die Berufsgruppen im
Gesundheitswesen interdisziplinär zu vernetzen. Projekte, die Delegation und
Substitution vorsehen, sollten ausgebaut werden. Die Koalition wird einen
regelmäßigen Gesundheitsberufetag veranstalten.