Gute Bezahlung in Landes- und Tochterunternehmen

Die Koalition setzt sich dafür ein, dass Landesunternehmen in Tarifverbünden
geführt werden. Sie setzt sich zudem dafür ein, dass auch für
Landesunternehmen und ihre Tochterunternehmen, die bisher noch nicht
tarifgebunden sind, zügig mit dem Ziel der Beschäftigungssicherung und der
Angleichung an den TVÖD Tarifverträge abgeschlossen werden. Die Koalition
wird Outsourcing in öffentlichen Einrichtungen und Betrieben mit lediglich dem
Ziel, sich aus Tarifbindungen zu lösen, unterbinden.

Mit dem Auslaufen des jetzigen CFM-Vertrages wird die Charité Facility
Management vollständig in öffentliches Eigentum überführt.

Die Tarifverträge für Sozialarbeiterinnen und Erzieherinnen haben sich in den
beiden öffentlichen Tarifsystemen TVöD / VKA und TV-L / TdL auseinander
entwickelt. Die Koalition unterstützt deshalb die Bereitschaft des Senats, im
Rahmen der Tarifgemeinschaft TdL daran mitzuwirken, dass diese
Auseinanderentwicklung zumindest begrenzt, möglichst aber perspektivisch
zurückgeführt wird

Bis zum Wirksamwerden dieser verbesserten Eingruppierung wird die Koalition
eine sofortige Übergangsregelung finden, die bei der Stufenzuordnung im
Einzelfall oder dienststellenbezogen zu einer besseren Ausnutzung der
Möglichkeiten im Rahmen des bestehenden Tarifrechts führt.

Die Koalition wird das Anerkennungsjahr für Sozialarbeiter*innen wieder
einführen.

Die Ausbildungskapazitäten für soziale Berufe werden den gewachsenen
Anforderungen angepasst.

Die Tarifverträge für Sozialarbeiterinnen und Erzieherinnen haben sich in den
beiden öffentlichen Tarifsystemen KAV und TdL auseinanderentwickelt. Die
Koalition unterstützt deshalb die Bereitschaft des Senats, im Rahmen der
Tarifgemeinschaft TdL daran mitzuwirken, dass diese Auseinanderentwicklung
zumindest begrenzt, möglichst aber perspektivisch zurückgeführt wird. Die
Koalition wird das Anerkennungsjahr für Sozialarbeiter*innen wieder einführen.
Die Koalition spricht sich grundsätzlich für den Vorrang von
Angestelltenverhältnissen vor Beamtenverhältnissen aus. Neue
Beamtenverhältnisse sollen nur dort eingegangen werden, wo es aus
hoheitlichen Gründen erforderlich ist.