Gute Arbeit bei Musik- und Volkshochschulen

Den Öffentlichen Dienst wird die Koalition zum Vorbild für gute Arbeit machen.
Die Entlohnung für Lehrkräfte an Volkshochschulen und Musikschulen wird die
Koalition erhöhen und prüfen, wie eine bessere soziale Absicherung
sichergestellt werden kann. Dafür werden bei dauerhaftem Tätigkeitsbedarf
Honorarverträge in Arbeitsverträge umgewandelt, mit einem Zwischenziel von
mindestens 20 Prozent Festangestellte an den Musikschulen bis 2021. Die
Koalition wird die Honorarordnungen des Landes im Hinblick auf
Angemessenheit im Zusammenhang mit der Durchsetzung des effektiven
Mindestlohns und Vergleichbarkeit auf den Prüfstand stellen. Für
arbeitnehmerähnliche Beschäftigte will die Koalition eine tarifvertragliche
Regelung abschließen.

Im Bereich der Zuwendungsempfangenden will die Koalition mehr Mittel zur
Verfügung stellen, damit Tarifsteigerungen in den Grenzen des
Besserstellungsverbots Rechnung getragen werden kann. Für kleine Projekte soll
eine verbesserte Berücksichtigung ihrer Personalkosten erfolgen. Gleichzeitig soll
sichergestellt und kontrolliert werden, dass diese Mittel tatsächlich für
Tariferhöhungen bzw. für Vergütungssteigerungen bei den Beschäftigten verwandt
werden.

In den Leistungsverträgen bei Entgeltfinanzierung werden Kontrollmöglichkeiten für
verpflichtende Personalschlüssel und eine tariforientierte Vergütung der
Beschäftigten vereinbart.