Die Koalition wird ein Gesetz ins Abgeordnetenhaus einbringen, das die
Grundschullehrer*innen nach der neuen verlängerten Berliner Ausbildung in
A13 einordnet. Nach dem auf der Ebene der Tarifgemeinschaft der Länder
(TdL) abgeschlossenen Tarifvertrag führt das zu einer höheren Eingruppierung
nach E13. Der Koalition ist bewusst, dass sie nach neuen Wegen suchen
muss, um vorhandene Diskrepanzen in der Vergütung/Besoldung anzugehen.
Es wird den Grundschullehrerinnen, die eine frühere Ausbildung oder eine in
einem anderen Bundesland (mit niedrigerem Anforderungsprofil)
abgeschlossen haben, die Möglichkeit gegeben, durch zusätzliche
Qualifikationsmaßnahmen eine Gleichstellung zu erreichen. Dabei sind bereits
erworbene Qualifikationen und die Erwerbsbiographie zu berücksichtigen.
Die Koalition unterstützt den Senat, bei Quereinsteigerinnen
(Nichterfüller*innen) im Lehramt eine zusätzliche Erfahrungsstufe bei Vorliegen
der tariflichen Voraussetzungen (dazu zählt der Bedarf) zu gewähren und somit
die Anwerbung und das Halten von Lehrkräften zu verbessern.
Insbesondere für Mangelberufe sichert die Koalition den Behörden die
Möglichkeiten bei der Anerkennung von vorweggenommenen Erfahrungsstufen
zu. Dies wird mit dem Konzept zum Thema Mangelberufe verknüpft.