In Berlin wird es auch zukünftig keine Studiengebühren geben. Die
Hochschulverträge werden mit einem jährlichen Aufwuchs von 3,5% fortgeschrieben
und auf fünf Jahre abgeschlossen. Die Koalition bekennt sich dabei zum Prinzip der
leistungsbasierten Hochschulfinanzierung. Die Koalition wird den Anteil des
Sockelbetrages an den Gesamtbudgets deutlich erhöhen. Das System aus
qualitativen und indikatorengestützten Steuerungsinstrumenten der
Hochschulfinanzierung wird im Hinblick auf Transparenz, Praxistauglichkeit und die
damit verbundenen Ziele der Hochschulentwicklung überprüft und weiterentwickelt.
Im Rahmen der Hochschulvertragsverhandlungen werden mit den Hochschulen
Vorschläge zum Abbau unnötiger Bürokratie und für eine effektivere und zugleich
transparentere Berichtstätigkeit der Hochschulen erarbeitet. Die Koalition wird die
Qualitäts- und Innovationsoffensive fortsetzen. Ziel ist eine kontinuierliche
Verbesserung der Lehrqualität sowie die Erprobung neuer Projekte in den
bestehenden Förderlinien. Erfolgreich etablierte Strukturen wird die Koalition in die
Grundfinanzierung überführen.
Die in den Hochschulverträgen 2014-2017 vereinbarten 1.000 Absolvent*innen in der
Lehrkräftebildung wird die Koalition in der nächsten Vertragsperiode verdoppeln. Der
Bedarf wird nach Fächern und Schularten detailliert ermittelt und im
Hochschulvertrag 2018-2021 festgeschrieben. Hierbei wird die Koalition den
besonderen Bedarf der Grundschulen berücksichtigen. Die Koalition führt einen
einheitlichen Master für das Lehramt an den weiterführenden Schulen ein.
Die Präsenz der Theologien, weltanschauungs- und religionsbezogenen Studien an
den Berliner Universitäten ist eine wichtige Integrations- und Inklusionsaufgabe;
daher sollen die bestehenden Regelungen und vorhandenen Einrichtungen
zukunftsorientiert ausgestaltet und weiterentwickelt werden. Das Institut für
islamische Theologie wird im Hochschulvertrag abgesichert.
Bei den anstehenden Verhandlungen mit dem Bund über die Fortsetzung der
verschiedenen Bund-Länder-Pakte, insbesondere des Hochschulpaktes 2020, wird
sich das Land Berlin dafür einsetzen, dass zusätzliche Mittel des Bundes auf Dauer
für die Grundfinanzierung der Hochschulen bereitstehen und insbesondere auch
Anreize für den Ausbau von Masterstudienplätzen gesetzt werden. Das Land Berlin
wird sich außerdem auf Bundesebene für ein Hochschulbau-Programm einsetzen.