Frauen- und Gleichstellungspolitik ist in allen Politikfeldern als Querschnittsthema zu
verankern und wird im Abgeordnetenhaus und im Senat wie bisher ein
eigenständiger Politikbereich bleiben. Die Koalition verpflichtet sich auf allen Ebenen
der Doppelstrategie von Gender Mainstreaming und spezifischen Angeboten zur
aktiven Gleichstellungspolitik. Die Koalition intensiviert Bildungsangebote zur
Überwindung stereotyper Rollenbilder und Sexismus in Schulen, im Lehramt und der
Weiterbildung.
Die Koalition wird öffentliche Mittel geschlechtergerecht ausgeben. In der
Verwaltung, den landeseigenen Betrieben und solchen mit Landesbeteiligung wird
Gender Budgeting und Gender Mainstreaming konsequent auf allen Ebenen
umgesetzt. Dies gilt ebenso für die Verteilung der EU-Strukturfondsmittel. Die
diesbezügliche Datenerhebung wird konkrete Konsequenzen bei der Mittelverteilung
haben. In allen Verwaltungen will die Koalition Instrumente und Verfahren zum
Controlling bei der Aufstellung und bei der Bewirtschaftung des Haushalts einführen.
Die Koalition wird das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm neu auflegen
(GPR III), das sowohl die junge Generation und den Feminismus der Zukunft, als
auch die Belange mittlerer und älterer Generationen in den Blick nimmt. Gender
Mainstreaming und -Budgeting als zentrale Steuerungsinstrumente
gleichstellungspolitischer Aufgaben werden fortgeschrieben, die Vorgaben für das
Erreichen der Zielsetzungen weiterentwickelt und, wo notwendig, konkretisiert. Die
herausragende Rolle der Bezirke, Betriebe und Verwaltungen für die Umsetzung von
echter Chancengleichheit erfährt so eine Stärkung. Die Zivilgesellschaft und das
Parlament werden in die Ausgestaltung der Fortschreibung des
Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms mit einbezogen und die
Geschäftsstelle wird gestärkt.
Die Koalition wird die gewählten Frauenvertreter*innen und die Frauen- und
Gleichstellungsbeauftragten der Bezirke, Betriebe und Verwaltungen personell und
finanziell angemessen ausstatten und stärkt die Frauenbeiräte.
Das Landesgleichstellungsgesetz wirkt. Die Koalition wird ein Verbandsklagerecht im
Gesetz verankern. Die Ausführungsvorschriften werden weiterentwickelt.