Gerechte Steuerpolitik und Verbesserung der Einnahmesituation

Gerechte Steuerpolitik ist ein wichtiges Mittel, das solidarische Miteinander in
Deutschland zu fördern und der sozialen Spaltung entgegen zu wirken. In diesem
Sinne soll die Koalition grundsätzlich steuerpolitische Initiativen des Bundes
unterstützen, wenn sie Steuergestaltungsmöglichkeiten verringern, die der
Steuervermeidung von Großkonzernen und großen Vermögen dienen. Das Gleiche
gilt für steuerpolitische Initiativen, die den ökologischen Umbau der Wirtschaft
fördern, statt ihn durch ökologisch schädliche Steuersubventionen zu behindern.

Die bundespolitische Steuer- und Finanzpolitik darf das Ziel der Konsolidierung und
Sicherung des Berliner Haushalts nicht konterkarieren. Berlin wird daher im
Bundesrat keine Vorschläge unterstützen, die die Einnahmebasis des Landes – ohne
Kompensation – in nicht vertretbarem Ausmaß schmälern. Bei bundesgesetzlich
festgelegten neuen Leistungen werden die Koalitionspartner strikt darauf achten,
dass im Sinne des Konnexitätsprinzips die Mittel dafür in voller Höhe vom Bund
bereitgestellt werden.

Ein gemeinsames Ziel der Koalition ist eine faire Vermögensbesteuerung. Starke
Schultern können mehr tragen als schwache. Deshalb setzt sich Berlin für die
Wiedereinführung der Vermögensteuer ein.

Die Koalition ist sich darüber einig, die Einnahmenverwaltung insgesamt so zu
stärken, dass sie ihren Aufgaben in der wachsenden Stadt gerecht werden kann.

Die Koalition unterstützt solche Vorhaben, die sich für bundesweit einheitliche
Mindeststandards im Bereich der Steuererhebung und Steuerprüfung einsetzen, die
durch Offenlegung der finanziellen und personellen Kennzahlen überprüft werden
können. Darüber hinaus strebt die Koalition eine Zuständigkeit des Bundes für
besonders komplexe Steuerveranlagungen und Steuerprüfungen an, wie es in der
Regel bei der Besteuerung von internationalen Konzernen und
Einkommensmillionären der Fall ist. Die Koalition wird überprüfen, inwiefern für
Verwaltungsleistungen kostendeckende Gebühren erhoben werden können. Auch
bei den Bußgeldern und Umweltabgaben wird im Abgleich mit Daten aus anderen
Ländern eine Prüfung der Höhe der Abgaben erfolgen.

Die Koalition ist sich einig, dass Sharedeals als Umgehungsmöglichkeit für die
Grunderwerbsteuer sowie für das kommunale Vorkaufsrecht unterbunden werden.
Die Länder sollen die Möglichkeit erhalten, die Grunderwerbsteuer als Instrument
gegen Spekulation weiter zu entwickeln. Fördermaßnahmen sollen weiterhin durch
direkte Darlehen (z.B. Wohnungsbau, EU-Fonds) bzw. Zuschüsse (z.B.
Elektromobilität) und damit außerhalb des Steuersystems erfolgen.