Der Senat wird Initiativen für Gemeinsame Dienstleistungen (Shared Services)
ergreifen zum Beispiel ein Forderungsmanagement.
Den Bezirken werden verstärkt Anreize gegeben einzelne Aufgaben oder Bereiche
(z.B. Beschaffung, Personalaktenführung, Facility Management, gemeinsame
Stellenausschreibungen) durch Zusammenlegung oder Kooperation auf Basis von
Kooperations- und / oder Dienstleistungsverträge, zu erfüllen. Denkbar ist auch die
Kooperation mit landeseigenen Institutionen. Bei größeren Beschaffungen (etwa
Fuhrparks) streben wir eine einheitliche Beschaffungsorganisation an, um
kostengünstigere Abschlüsse zu ermöglichen. Shared Service-Projekte der Bezirke
werden durch die Bezirke hinsichtlich ihrer Ergebnisse und insbesondere der
finanziellen Auswirkungen und ihrer Steuerungsmöglichkeiten evaluiert, und diese
Ergebnisse veröffentlicht.