Um Groß- und Notunterkünfte, insbesondere die Hangars des ehemaligen
Flughafens Tempelhof, das ICC und für die Unterbringung genutzte Flächen und
Turnhallen zügig zu schließen, wird die Koalition einen verbindlichen
Maßnahmenplan vorlegen. Dieser Plan wird auf Grundlage verschiedener
Einzelmaßnahmen wie den Umbau landeseigener und Bundesimmobilien der
Realisierung der Modularen Unterkünfte als Wohnungen sowie durch die
Unterbringung in privaten Netzwerken und durch integrative Wohn- und
Selbsthilfeprojekte umgesetzt. Vorübergehend wird die Koalition mit gewerblichen
Beherbergungsbetrieben Kontingentvereinbarungen abschließen. Mit den Bezirken
wird die Versorgung Geflüchteter kooperierend fortgeführt und es werden Chancen
und Risiken einer Anpassung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes zur
Versorgung wohnungsloser Menschen erörtert.
Für die nicht bedarfsgerecht versorgten und neu ankommenden Geflüchteten wird
die Koalition unter Berücksichtigung der Sozialraumbindung und besonderer
Schutzbedarfe von Personenkreisen wie LSBTTIQ*, Schwangere, Menschen mit
Behinderungen und Frauen eine Belegungssteuerung zur bedarfsgerechten
Versorgung organisieren sowie Unterkünfte und Wohnraum nach den realen
Bedarfskriterien entwickeln und Notunterkünfte zügig auflösen. Die Koalition wird alle
rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um Geflüchteten den individuellen Zugang
zum Wohnungsmarkt zu ermöglichen. Dafür wird geprüft, wie allen Geflüchteten die
Anmietung einer „Sozialwohnung“ mit Wohnberechtigungsschein ermöglicht werden
kann und bezieht die Praxis von Bremen und Niedersachsen ein. Die Koalition wird
gewährleisten, dass die zuständigen Sozialbehörden vorab Mietsicherheiten
ausstellen.
Um eine Verbesserung der Lebensbedingungen der Geflüchteten in allen Berliner
Flüchtlingsunterkünften zu erreichen, verpflichtet sich die Koalition, ein
unabhängiges, effektives, transparentes und nachvollziehbares Beschwerde- und
Kontrollmanagement („Heim-TÜV“) einzuführen. Die Unterbringungsbedingungen
werden regelmäßig und systematisch erfasst, musterhafte sowie
verbesserungswürdige Zustände gekennzeichnet, die Prüfergebnisse veröffentlicht
und in die Vergaben einbezogen, alle vereinbarten Standards durchgesetzt und die
zuständige Stelle auskömmlich ausgestattet. Die regelmäßige Ausstattung der
Unterkünfte mit WLAN gehört zu den Anforderungen an Unterkünfte.
Die Koalition wird kontinuierlich evaluieren, ob die ergriffenen Maßnahmen gegen
Diskriminierung, Gewalt und Machtmissbrauch durch private Sicherheitsfirmen in der
Flüchtlingshilfe ausreichend sind und bedarfsgerecht nachbessern.
Die Anwendung und Umsetzung öffentlicher Vergabeverfahren durch das LAF sind
Kernaufgaben von erheblich strategischer Bedeutung, um auf Grundlage
verbindlicher Qualitätsanforderungen Dienstleister für den Betrieb von Unterkünften
zu gewinnen und vorläufige Vereinbarungen zu ersetzen. Deshalb wird die Koalition
das LAF ressortübergreifend beim Aufbau eigener Kompetenzen in einer
arbeitsfähigen Vergabestelle unterstützen.
Die hohe Zuwanderung Geflüchteter seit 2012 machten Umstrukturierungen im
Zusammenhang mit der Herrichtung und dem Betrieb neuer Unterkünfte mit
Geflüchteten und die Errichtung notbelegter Unterkünfte erforderlich. Diese wird in
Hinblick auf die getroffenen Entscheidungen qualitätsgesichert und bewertet werden
und in die Entwicklung der Geschäftsprozesse einbezogen. Die Koalition wird daher
für mögliche künftige Fluchtbewegungen ein Konzept entwickeln, um eine personelle
und räumliche Reserve vorzusehen.
Die Koalition versteht LSBTTIQ*, ethnische und religiöse Minderheiten und
alleinstehende Frauen auch weiterhin als besonders schutzbedürftig im Sinne der
EU-Aufnahmerichtlinie und wird Angebote des Schutzes und der Beratung
sicherstellen und kontinuierlich ausweiten.