Für ein gutes Verhältnis zwischen Land und Bezirken

Für die gesamtstädtische Steuerung etabliert der Senat gemeinsam mit den Bezirken
ein ergänzendes Verfahren zur Entwicklung von politischen Zielvereinbarungen. Dies
erfordert eine neue Kultur der Kooperation und des Vertrauens zwischen Land und
Bezirken. Im Rahmen einer Arbeitsgruppe zwischen Senat und Bezirken werden
Doppelzuständigkeiten zwischen Bezirken und Hauptverwaltung aufgehoben und die
Schnittstellen klar formuliert.

Neu erlassene Gesetze werden in Kooperation mit den Bezirken umgesetzt. Hier gilt
es, durch landesweite Steuerung gleichwertige Lebensverhältnisse zu sichern und
gleichzeitig der sozialräumlichen Vielfalt gerecht zu werden. Bei Vorlagen zur
Beschlussfassung an das Parlament wird neben den bisherigen Kategorien auch
die Kategorie „Auswirkungen auf die Bezirke“ aufgenommen.

Die Rolle des Rats der Bürgermeister (RdB) wird gestärkt. Die Geschäftsstelle wird
zukünftig für einen verstärkten inhaltlichen Austausch bezüglich der im RdB
aufgeworfenen Fragen sorgen. Das bisherige Verfahren der zweiwöchentlichen
Sitzungen wird fortgesetzt, so lange die gesamtstädtische Aufgabe der Integration
relevant bleibt. Der RdB sollte die Möglichkeit haben, zu fachübergreifenden
Fragestellungen (wie bei der Haushaltsplanung) im Senat angehört zu werden.

Alle bezirklichen Fachstadträte bestimmen gemeinsam aus ihrer Mitte eine/n
Sprecher*in. Diese/r nimmt an den Sitzungen des RdB teil, in denen die jeweiligen
Fachthemen behandelt werden. Die Vorsitzenden der RdB-Fachausschüsse können
in den wesentlichen, die Bezirke tangierenden Themen, in den Fachausschüssen
des Abgeordnetenhauses angehört werden. Die in der vorletzten Wahlperiode
einmal jährlich stattgefundenen Bezirkskongresse werden wieder eingeführt. Die
vorhandene Servicestelle für die Bezirke bezüglich der Aufbereitung von
Informationen über europäische Förderprogramme wird gestärkt. Der Senat baut
das einheitliche Servicebüro für die Inanspruchnahme kommunaler EU-Programme
aus.

Das Personalvertretungsgesetz wird im Bereich IT-Government so verändert, dass
Beteiligungsverfahren, die in mehreren Dienststellen für identische Sachverhalte
durchgeführt werden müssen (z.B. Einführung neuer Software) durch eine Befassung
im Hauptpersonalrat gebündelt werden.