Die Koalition verschreibt sich dem Ziel solider Finanzpolitik. Diese schafft soziale
Stabilität, nachhaltiges Wachstum von Wirtschaft und Beschäftigung und ist ein
Gebot der Gerechtigkeit zwischen den Generationen.
Die Koalition steht für eine Haushaltspolitik von Investieren und Konsolidieren.
Die Koalitionsparteien wenden sich gemeinsam den großen Zukunftsaufgaben
Berlins zu. Wir werden eine Politik verwirklichen, die die Infrastruktur saniert und
ausbaut, die den sozialen Ausgleich stärkt, die für eine funktionierende und moderne
Verwaltung in Land und Bezirken sorgt und die die Energie- und Verkehrswende
konsequent umsetzt.
Die Koalition wird dafür einen Investitionspakt auf den Weg bringen, der ein
Jahrzehnt der Investitionen einleitet.
Zur Optimierung von Haushaltsdisziplin und Haushaltsklarheit ist sich die Koalition
darüber einig, dass die zukünftigen Haushaltsgesetze für den Doppelhaushalt
2018/2019 und 2020/21 Folgendes berücksichtigen:
– Einzelne Haushaltsüberschreitungen nach § 37, Absatz 1 Satz 4 der
Landeshaushaltsordnung sollen mit Ausnahme der Erfüllung gesetzlicher
Leistungen auf einen Betrag in Höhe von fünf Mio. Euro begrenzt werden.
– Auf Vorgriffskredite kann verzichtet werden. Der Einsatz von Derivaten ist im
Haushaltsgesetz stärker zu begrenzen.
– Die Koalition wird die bestehende Bürgschaftsermächtigung in der
Legislaturperiode bei Bedarf umstrukturieren aber nicht erweitern.
Mit der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2020/ 2021 wird die Koalition eine
rechtskonforme Regelung unterhalb der Verfassungsschwelle für das
Konjunkturbereinigungsverfahren nach Art. 109 Grundgesetz treffen, die geeignet ist,
die konjunkturelle von der strukturellen Komponente des Finanzierungssaldos zu
unterscheiden.
Unter dem Regime des Stabilitätsrats benötigt das Land eine Mindesttilgung in Höhe
von 80 Mio. Euro. Die Koalitionspartner verpflichten sich darauf, dass gemäß der
Vorgabe des Stabilitätsrats berechnete strukturelle Defizit weiter zu reduzieren und
bereits vor 2020 auf Null zurückzuführen
Eine Ausgleichsrücklage in Höhe von einem Prozent des Haushaltsvolumens wird bis
einschließlich 2018 gebildet.
Die sich abzeichnenden Jahresüberschüsse ab einschließlich 2016 werden –
abzüglich der 80 Mio. Euro – vorab dem „Sondervermögen in der Wachsenden
Stadt“ (SIWA) zugeführt. Das SIWA-Gesetz wird insoweit geändert, als die starre
Aufteilung hälftig zwischen Tilgung und Zuführung aufgehoben wird und zugleich
eine Mindesttilgung von 80 Mio. Euro gesichert bleibt; die darin bisher festgelegten
Projekte bleiben unverändert.
Gegenüber der Finanz- und Investitionsplanung freiwerdende Mittel erhöhen den
investiven Handlungsspielraum. Unterschreiten die Tarifabschlüsse bzw. die
Besoldungsanhebungen die jeweils für die einzelnen Jahre getroffene Vorsorge,
sollen die Ersparnisse zur Steigerung der Leistungskraft der Verwaltung verwendet
werden.
Die Zweitwohnungssteuer wird zur Verbesserung ihrer Lenkungswirkung erhöht.
Von einem generellen Haushaltsvorbehalt ausgenommen sind folgende prioritäre
Projekte:
Von den Überschüssen in 2016 sollen im SIWA – abzüglich 80 Mio. Euro Tilgung
sowie unter Anrechnung bereits im SIWA vorhandener themenspezifischer Beträge –
ca. 50 Mio. Euro für Investitionen zur Sanierung von Polizei- und
Feuerwehrgebäuden, ca. 50 Mio. Euro für Investitionen im Zusammenhang mit der
Einführung der Elektronischen Akte, ca. 100 Mio. Euro für Eigenkapitalzuführungen
an die WBG, ca. 100 Mio. Euro für Eigenkapitalzuführungen an das Stadtwerk, ca.
100 Mio. Euro für Investitionen für Schulneubau und -Sanierung bereitgestellt
werden. Darüber hinaus werden überschießende Reste einer Ausgleichsrücklage
zugeführt.
Im Jahre 2017 wird ein „enger“ Nachtragshaushalt beschlossen: Für den Zweck
Schulbau und -sanierung werden ca. 100 Mio. Euro bereitgestellt. In den Kitaausbau
werden ca. 20 Mio. Euro investiert. Für die Anpassung der Beamtenbesoldung sind
ca. 30 Mio. Euro vorgesehen. Die Tarifsteigerungen werden bei den
Zuwendungsempfängen mit ca. 20 Millionen Euro ausfinanziert. Für den Ausbau der
Radwegeinfrastruktur werden ca. 10 Mio. Euro bereitgestellt. Für die
Wohnungsbauförderung stellt die Koalition ca. 30 Mio. Euro bereit. Für die
energetische Modernisierung werden weitere 10 Mio. Euro eingesetzt. Für mehr
Personal in den Bezirken stellt die Koalition ca. 50 Mio. Euro bereit. Die
Ausgleichsrücklage wird weiter aufgefüllt.
In den Haushaltsberatungen für die Doppelhaushalte 2018/ 2019 sowie 2020/ 2021
werden die Koalitionspartner Minderausgaben in Höhe von jeweils einem Prozent
des Haushaltsumfangs vereinbaren, um die Vorhaben der Koalitionsvereinbarung
umzusetzen.
Die Koalition wird in der kommenden Legislaturperiode gemeinsame Leitprojekte
finanzieren. Dazu gehören: