Energienetze

Ver- und Entsorgungsinfrastrukturen sind Teil der städtischen Daseinsvorsorge und
gehören in öffentliche Hand. Insbesondere Berlins Energienetze sollen nicht länger
Energiekonzernen gehören, sondern den Bürger*innenn der Stadt und sind am Ziel
der Vollversorgung mit Erneuerbaren Energien auszurichten. Die Erträge aus dem
Netzbetrieb sollen in der Stadt bleiben und in die Förderung der Energiewende
fließen

Die Koalition wird die Konzessionsverfahren nach Recht und Gesetz
diskriminierungsfrei weiterführen. Die Koalition strebt eine 100-prozentige
Rekommunalisierung des Stromnetzes zum Ertragswert an, unabhängig vom
Ausgang des Konzessionsverfahrens. Das Stromnetz trägt Monopolcharakter, ist für
die Gestaltung der Energiewende wichtig und bietet über die Bürgerbeteiligung und
eine genossenschaftliche Beteiligung die aus Sicht der Koalition zu realisierende
Möglichkeit, dass die Berliner*innen die Energiewende konkret mitgestalten können.

Die Koalition strebt eine vollständige Rekommunalisierung des Gasnetzes an.
Voraussetzung ist, dass der Kaufpreis nicht über dem Ertragswert liegt, den das
Gasnetz im Falle einer konsequenten Klimaschutzpolitik, die Berlin bis 2050
klimaneutral macht, noch hätte. Die GASAG will die Koalition als integriertes
Unternehmen erhalten und daher bei einer erfolgreichen Rekommunalisierung des
Gasnetzes ggf. die GASAG nach Prüfung der Wirtschaftlichkeit als Ganzes von den
derzeitigen Eigentümern übernehmen. Dabei sollen auch die derzeit bestehenden
Synergien beim Mitbetrieb großer Teile des Brandenburger Gasnetzes erhalten
bleiben.

Die Koalition wird das Fernwärmenetz regulieren. Darüber hinaus muss sorgfältig
geprüft werden, unter welche Voraussetzungen eine Übernahme des Berliner
Fernwärmenetzes sinnvoll sein könnte. Jedenfalls wird die Koalition das Berliner
Straßengesetz nach dem Vorbild Hamburgs novellieren um klarzustellen, dass
gebietsübergreifenden Sondernutzungen kein Ewigkeitsrecht zukommt.

Sollte es zur Übernahme von Energienetzen durch das Land Berlin kommen, wird
den Beschäftigten die Übernahme angeboten und werden die Interessen der
Arbeitnehmer*innen angemessen gewahrt. Diese Selbstverpflichtung betrifft auch die
den Netzen zugeordneten Betriebseinheiten oder Gesellschaften, die entsprechende
Serviceaufgaben übernehmen.