Die Koalition wird die Abschaffung des Optionszwangs und die Zulassung der
Mehrstaatligkeit durch eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen mit dem Ziel,
die Einbürgerungsquote zu erhöhen. Die Koalition wird die landesrechtlichen
Möglichkeiten für Einbürgerungen ausschöpfen, insbesondere für die ersten
Generationen. Hinsichtlich des vorzuweisenden Einkommens zur Sicherung des
Lebensunterhalts ist die Situation auf dem Arbeitsmarkt mit einzubeziehen. Für eine
Gewährleistung einer einheitlichen Einbürgerungspraxis erhält die zuständige
Senatsverwaltung die Weisungsbefugnis gegenüber den für die Einbürgerung
zuständigen Stellen in den Bezirken.
Die Koalition will den Familiennachzug erleichtern und die landesrechtlichen
Möglichkeiten ausschöpfen. Sie strebt eine Bundesratsinitiative an mit dem Ziel, den
Familiennachzug zu sonstigen Angehörigen auszuweiten, insbesondere die
Möglichkeit eines Aufenthaltstitels auch für Verwandte zweiten Grades (d.h. Eltern
u.ä.) und für volljährige Kinder. Die bisherige Voraussetzung zur Sicherung des
Lebensunterhalts bleibt unberührt. Die Koalition spricht sich gegen die Aussetzung
des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte aus. Das Landesprogramm für
syrische Geflüchtete wird weitergeführt und um die Gruppe der irakischen
Geflüchteten erweitert.