Bei Beschaffungen und Vergaben muss die Marktmacht der öffentlichen Hand
gestärkt werden. Zugleich können Synergien gehoben werden, wenn Beschaffung
und Vergaben gebündelt erfolgen. Soweit die Beschaffungen und Vergaben nicht
bereits zentral über das IT-Dienstleistungszentrum oder das Landesverwaltungsamt
erfolgen, sollen dieses Aufgaben in Zukunft in allen Senatsverwaltungen und
Bezirken von je einer Organisationseinheit nach einem standardisierten Verfahren
erledigt werden. Die zentrale Kontrollgruppe in der Wirtschaftsverwaltung wird
gestärkt. Die Bezirke sollen Möglichkeiten prüfen, diese Aufgaben auch
bezirksübergreifend zu erledigen (etwa Sportgeräte, Klassenraumausstattungen,
Schulküchen u. ä.). Dabei sollen neben finanziellen Vorteilen gleichwertig auch
ökologische und soziale Ziele verfolgt werden.