Die Koalition bekennt sich zu den Zielen und Inhalten des Berliner E
Government-Gesetzes (EGovGBln) vom 30. Mai 2016 und wird es umsetzen.
Sie sieht in der umfassenden und konsequenten Standardisierung der
Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) eine wesentliche
Voraussetzung für die Digitalisierung der Verwaltung. Als Basis zukünftiger
Entscheidungen und mit dem Ziel, eine erhöhte Unabhängigkeit, Transparenz,
Flexibilität und Wirtschaftlichkeit zu erreichen, wird die Koalition die Berliner E-
Government Strategie qualifizieren und ein Umsetzungskonzept entwickeln.
Das Geschäftsprozessmanagement als Grundstein für die weitere Umsetzung
des E-Government-Gesetzes Berlin und damit für die interne und externe
Digitalisierung der Berliner Verwaltung wird als Daueraufgabe flächendeckend
etabliert. Schon 2017 werden – gesteuert durch den IKT-Staatssekretär/ die
IKT-Staatssekretärin – die hierzu erforderlichen personellen und finanziellen
Voraussetzungen für die Steuerung und Umsetzung des Prozessmanagements
in allen Behörden geschaffen und Organisationsbereiche entsprechend
gestärkt.
Im Rahmen eines umfassenden Changemanagements erarbeitet die Koalition
ein gestuftes Aus- und Weiterbildungskonzept, das die Mitarbeiter*innen aller
Bereiche der Berliner Verwaltung auf die mit der Weiterentwicklung des E-
Government verbundenen Aufgaben vorbereitet. Die Terminsetzungen des EGovernment-
Gesetzes werden auf ihre Realisierbarkeit überprüft. Es wird
zudem geprüft, ob der Steuerungsauftrag des IKT-Staatssekretärs für die
Anforderungen des E-Government-Gesetzes sowie für die in diesem
Koalitionsvertrag formulierten Anforderungen ausreicht.