Digitalisierung der Verwaltung

Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ) wird weiterentwickelt, übernimmt
als zentraler IT-Dienstleister im Auftrag der Berliner Verwaltung eine wichtige
Rolle im Prozess der Verwaltungsmodernisierung und wird stufenweise die
verfahrensunabhängige IKT und die IKT-Basisdienste verantwortlich betreiben.
Dazu zählen auch dezentrale Einheiten zur Vor-Ort-Wartung und
Kundenbetreuung. Auf Basis dieses Auftrags werden dem ITDZ die
erforderlichen Anlaufmittel bereits ab dem Jahr 2017 zur Verfügung gestellt.
Beim ITDZ wird ein Nutzerbeirat eingerichtet, der das ITDZ bei grundsätzlichen
Fragen berät.

Bei der Einführung und Aktualisierung von IKT wird die Koalition
Herstellerunabhängigkeit, Interoperabilität, den weitest möglichen Einsatz von
Open-Source-Software, IKT-Barrierefreiheit und ökologische Nachhaltigkeit
(Green IT) beachten. Sie wird die IKT-Sicherheit auf Basis einer einheitlichen
IKT-Sicherheitsarchitektur ausbauen und verbessern sowie in geeigneter Form
und in Abstimmung mit dem IKT-Staatssekretär/ der IKT-Staatssekretärin ein
IKT-Notfallmanagement sicherstellen.

Für die Digitalisierung und Optimierung der internen Verwaltungsarbeit hat die
gestufte Einführung der elektronischen Akte in allen Verwaltungsbereichen bis
Anfang 2023 eine herausgehobene Bedeutung. Ein rascher Einstieg und
sichtbare Fortschritte haben für die Koalition Priorität.

Bei der E-Akte wird die Motivation der Verwaltung auf allen Ebenen
entscheidend sein, die Geschäftsprozessanalyse vorzuschalten und
gleichzeitig als eine Chance zur Verbesserung und Beschleunigung von
Vorgängen zu begreifen. Die/ der IKT-Staatssekretär*in soll deshalb
insbesondere auf den Erfahrungen der Modellverwaltungen aufsetzen. Zudem
soll sie/er einen Prozess bereits in 2017 starten, thematische Anreizmodelle zu
entwickeln und umzusetzen.