Die Koalition bekennt sich zur Mitgliedschaft des Landes Berlin in der
Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL).
Mit den Tarifverträgen zum Wiedereintritt Berlins in die TdL wird Ende 2017 für
die Tarifbeschäftigten des Landes 100 % des Bezahlungsniveaus der anderen
Bundesländer erreicht sein.
Die Beamtenbesoldung wird bis 2021 stetig dem durchschnittlichen Niveau der
übrigen Bundesländer angepasst. Dies kann über prozentuale Aufschläge zum
Tarifabschluss, die schrittweise Erhöhung der Jahressonderzahlung, eine
regelmäßig jährliche Übernahme des Tarifabschlusses, Sockelbeträge oder
eine Kombination dieser Maßnahmen erfolgen.
Besonderen Wert legt die Koalition auf eine schnelle Angleichung in den
unteren Besoldungsgruppen.
Das derzeitige Berliner Besoldungsrecht beruht zurzeit noch immer auf dem
übergeleiteten Bundesbesoldungsrecht. Diese Vorschriften bedürfen einer an
den Gegebenheiten des Landes Berlin orientierten Überprüfung und
Anpassung, so dass ein sachgerechtes eigenständiges
Landesbesoldungsgesetz – inklusive landesspezifischer Besoldungsordnungen
– entsteht.
Für die Bezirke und Verwaltungszweige der Hauptverwaltung, die ihre
Stellenbewertungen nach dem Modell zur Dienstpostenbewertung der
Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt)
vornehmen, werden die Werte der Obergrenzenverordnung für einen Zeitraum
von fünf Jahren vollständig ausgesetzt.
Es wird eine stufenweise Heraufsetzung des Pensionsalters für alle Berliner
Beamt*innen geprüft, sobald die Heranführung der Beamtenbesoldung an den
Durchschnitt der Bundesländer erreicht ist.
Die Koalition unterstützt, dass die vor einigen Jahren in der Tarifgemeinschaft
der Länder abgeschafften Leistungsprämien erneut diskutiert werden.