Über die Besetzung von Mandaten in Aufsichtsgremien, welche durch den gesamten
Senat zu besetzen sind, wird zwischen den jeweils zuständigen Fachressorts und der
Beteiligungsverwaltung eine Abstimmung herbeigeführt.
In allen vom Senat beschickten Gremien (z.B. Aufsichtsräte, Kommissionen, Beiräte)
streben die Koalitionspartner eine ausgewogene Besetzung an. Im Übrigen gilt das
Ressortprinzip.